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Verwaltungsreform: Senat und Bezirke vor Einigung
Die Verwaltungsreform soll in der Senatssitzung beschlossen werden | Olbertz, Wikimedia

Verwaltungsreform: Senat und Bezirke vor Einigung

31. März 2025

In Berlin soll durch die lange angekündigte und inzwischen vorbereitete Verwaltungsreform die Neuordnung der Zuständigkeiten zwischen Land und Bezirken einen entscheidenden Schritt näher rücken. Der schwarz-rote Senat ist sich in vielen Punkten einig geworden, die Verabschiedung der Reform und der daraus resultierenden Verfassungsänderungen ist für die Senatssitzung am morgigen Dienstag vorgesehen. Allerdings gibt es noch etliche Baustellen, die erst nach dem Beschluss angegangen werden können.

Ein Streitpunkt der mitunter zähen Verhandlungen war die Frage, wer zur Bearbeitung sowie Lösung wichtiger Aufgaben welche Kompetenzen sicher hat. Sowohl die Bezirke als auch die für eine Verfassungsänderung benötigten Grünen drängten auf eine verbindliche Entscheidungshoheit der vorgesehenen Akteure, wobei insbesondere mehrere SPD-Senatsverwaltungen bereits verfassungsrechtliche Bedenken geäußert hatten. Aus Senatskreisen hieß es, dass der Senat in begründeten Einzelfällen eine Art Sondervollmacht haben solle, die eigentlich zuständigen Akteure überstimmen zu können.

Mit Sicherheit werden die Debatten über diesen und weitere Dissenspunkte erst im parlamentarischen Verfahren nach dem Senatsbeschluss stattfinden. Eine Änderung des Beschlusses durch die Fraktionen ist nicht ausgeschlossen, weil am Ende die Abgeordneten und nicht der Senat über das Reformpaket entscheiden werden. Ein weiterer Streitpunkt zwischen Senat und Bezirken ist das Konnexitätsprinzip. Dieses sieht vor, dass den Bezirken bei neu übertragenen Aufgaben auch die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Der Haken dabei ist, dass dies nur für Gesetze oder Rechtsverordnungen des Landes gelten soll. Die SPD hat bereits angekündigt, einer Regelung ohne diese Einschränkung nicht zuzustimmen.

Sollte das zur Abstimmung stehende Gesamtpaket zur Verwaltungsreform, inklusive Verfassungsänderung und Landesorganisationsgesetz, planmäßig vor der Sommerpause verabschiedet werden, treten beide zum 1. Januar 2026 in Kraft. (mz)