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Vergesellschaftungsgesetz: Showdown im Abgeordnetenhaus
Der Entwurf zum Vergesellschaftungsgesetz wird heute eingebracht | Bild: designer491, Canva

Vergesellschaftungsgesetz: Showdown im Abgeordnetenhaus

08. Dezember 2025

Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen stellt heute ihr Vergesellschaftungsgesetz im Ausschuss für Stadtentwicklung des Berliner Abgeordnetenhauses vor. Der Gesetzesentwurf zeigt im Detail, wie die Wohnungsbestände profitorientierter Immobilienkonzerne in Gemeineigentum überführt werden können. Die Initiative will damit das Gesetz liefern, das der Senat trotz juristischer Klärung seit vier Jahren blockiert.

Armin Rothemann, Sprecher der Initiative, erklärt: „Wir freuen uns, unser umfassendes Vergesellschaftungsgesetz im Abgeordnetenhaus vorzustellen, denn es zeigt schwarz auf weiß: Vergesellschaftung ist rechtssicher, finanzierbar und die beste Lösung gegen die Berliner Mietenkrise. Mit unserem Gesetz zeigen wir, wie das in der Praxis aussehen kann. Damit liegt nun endlich das Gesetz vor, das der Senat seit Jahren hätte erarbeiten müssen.“

Der Entwurf legt fest, welche Wohnungsbestände von Konzernen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Gemeineigentum überführt werden. Darüber hinaus sieht er eine Entschädigung deutlich unter Verkehrswert der Immobilien vor, die sich an der tatsächlichen Leistung der Eigentümer orientiert und spekulative Wertanteile ausklammert. Finanziert wird diese Entschädigung über Schuldverschreibungen, die vollständig über die laufenden Mieteinnahmen refinanziert werden – ohne neue Schulden für Berlin und ohne Belastung des Haushalts.

„Berlin kann sich die Vergesellschaftung nicht nur leisten, sondern wird dadurch sogar reicher: Denn die Refinanzierung der Entschädigung über die Mieteinnahmen ermöglicht eine stabile, soziale Wohnungsversorgung für Berlin – ohne zusätzliche Belastungen für den Haushalt. Durch das Vergesellschaftungsgesetz wird der Wohnungsmarkt von einem Spekulationsraum zu einem Ort des demokratischen und gemeinwirtschaftlichen Zusammenlebens“, ergänzt Rothemann.

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Vor vier Jahren hatten fast 60 Prozent der Berlinerinnen und Berliner der Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen per Volksentscheid zugestimmt – doch politisch war seitdem nicht passiert. „Wir haben getan, was der Senat hätte tun müssen. Statt eines wirkungslosen Rahmengesetzes oder Gutachten zu bereits geklärten Rechtsfragen bieten wir Berlin einen echten Ausweg aus der Mietenkrise. Die Vergesellschaftung wird kommen, mit oder ohne die Regierung“, kritisiert Rothemann.

Der Gesetzentwurf soll nun als Volksbegehren eingebracht und anschließend den Berlinerinnen und Berlinern in einem Gesetzesvolksentscheid zur Abstimmung gestellt werden. Bei einem positiven Votum tritt das Gesetz unmittelbar in Kraft. (red)