25 Jahre BERLINboxx
BusinessMagazin
Mieterhöhungen: Vonovia missachtet juristisches Urteil
Zugestimmte Vonovia-Mieterhöhungen bleiben vorerst wirksam (Symbolbild) | Bild: Terroa, Canva

Mieterhöhungen: Vonovia missachtet juristisches Urteil

05. Dezember 2025

Trotz einer juristischen Niederlage vor dem Berliner Landgericht ist der Wohnungskonzern Vonovia wohl doch nicht bereit, alle (unberechtigten) Mieterhöhungen zurückzunehmen. Das betrifft vor allem Mieter, die der Erhöhung bereits zugestimmt hatten.

Zunächst ging man Mitte der Woche noch davon aus, dass der Konzern die Erhöhungen flächendeckend zurücknehmen würde. Jedoch stellt Vonovia schnell klar, dass dort, wo Mieter der Erhöhung bereits zugestimmt hatten, dies nicht gelten werde. Ein Konzern-Sprecher gab an, dass es "keinen Spielraum mehr für Veränderungen" gäbe.

Rückblick: Siegerentwurf für Projekt „27 ha Möglichkeiten“ vorgestellt – Baustadträtin Camilla Schuler lobt Vorbildcharakter für weitere Projekte

Neben den nicht-zugestimmten Mieterhöhungen sollen auch Mieter von Wohnungen entschädigt werden, die Vonovia selbst nicht gehören, sondern nur verwaltet werden. Eine entsprechende Mitteilung an die Mieter sei bereits rausgegangen. Zur Weigerung einer Rückzahlung gegenüber bereits zugestimmten Mieterhöhungen gab der Konzern als Begründung an: „Die aktuellen Mietanpassungen in Berlin befinden sich im vernünftigen Rahmen, und wir bleiben mit ihnen innerhalb der vorgegebenen Mietspiegel-Spanne.“

Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, kritisierte dies scharf: "Das ist natürlich eine Unverschämtheit, was Vonovia da abzieht." Der Konzern sei mit seinen Mieterhöhungen schon vor dem Amtsgericht gescheitert, und am Ende habe auch das Landgericht die Mieterhöhungen für unzulässig erklärt. Genutzt habe das den Betroffenen offenbar nicht. „In der Zwischenzeit haben natürlich viele Mieter zugestimmt, aus Angst", so Bartels. (mz