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Streit um Enteignungsplan: Berliner SPD mit Vorschlag, Wegner mit Ablehnung
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) | Foto: Yves Sucksdorff

Streit um Enteignungsplan: Berliner SPD mit Vorschlag, Wegner mit Ablehnung

21. Juli 2025

Im Koalitionsvertrag hatten sich die Berliner Regierungsfraktionen CDU und SPD auf ein sogenanntes Vergesellschaftungsgesetz verständigt. Die konkreten Gestaltungspunkte blieben bislang jedoch offen. Nun hat die SPD einen Gesetzesentwurf vorgelegt und erntet prompt Kritik sowie Ablehnung, allen voran von Kai Wegner (CDU), dem Regierenden Bürgermeister Berlins.

Umgehend hatte Wegner seine Position zur Diskussion um das angekündigte Vergesellschaftungsgesetz auf der Social Media Plattform X klargestellt: „Ich will eine starke Wirtschaft. Die Enteignungsdebatte schadet Berlin. Sie verunsichert Investoren, untergräbt Vertrauen in den Standort und gefährdet Arbeitsplätze. Mit mir wird es keine Enteignungen geben.“ Beide Parteien hatten sich 2023 auf ein sogenanntes Vergesellschaftungsrahmengesetz verständigt und Ende Juni dieses Jahres auf die Eckpunkte geeinigt. Inzwischen hat die SPD im Berliner Abgeordnetenhaus einen Gesetzesentwurf erarbeitet. Der Entwurf basiert auf Artikel 15 des Grundgesetzes: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“

SPD-Fraktionschef Raed Saleh hatte zuletzt betont, die Vergesellschaftung ermögliche den Bundesländern eine soziale Marktregulierung auch ohne Enteignung. Nach seiner Überzeugung könnten auf diesem Weg auch die Mieten in Berlin gedeckelt werden. CDU-Fraktionschef Dirk Stettner widersprach den Überlegungen Salehs. Der Gesetzentwurf ist eine Reaktion auf einen Volksentscheid von 2021 - damals hatten rund 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin gestimmt. (mz)