Mietendeckel: Noch immer ist alles offen
Das Bundesverfassungsgericht lehnte Eilanträge gegen den Mietendeckel ab. Trotzdem gibt es noch kein endgültiges Urteil über die Rechtswidrigkeit der Mietenregelung in Berlin.
Landesgericht erklärt Mietendeckel für verfassungswidrig
Seit Monaten diskutieren die Berliner nun schon über die Beschränkung der Mieten. Diese Woche hatte das Landesgericht Berlins das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) für rechtswidrig deklariert. Laut Tagesspiegel erklärte das Gericht, dass der Mietendeckel nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Zudem fehle dem Senat die Gesetzgebungskompetenz.
Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge ab
Trotzdem hatte das Bundesverfassungsgericht gestern Eilanträge von Vermietern abgelehnt. Intention der Klagen war es die Vermieter von Bußgeldern zu befreien, falls der Mieter nicht richtig informiert und die Höchstmiete trotz Gesetz überschritten würde. In Kassel begründete der Richter sein Urteil, indem er die Nachteile der Vermieter in beiden möglichen Szenarien verglich. Würde das Gesetz zur Mietenbeschränkung in einem weiteren Verfahren als verfassungskonform erklärt, wären die rückwirkenden Strafkosten für den Vermieter sehr hoch, wenn er sich jetzt nicht an den Mietendeckel hielte. Wenn das Bundesverfassungsgericht aber das Gesetz für ungültig erkläre, könne der Vermieter die entstandenen Kosten durch Mieterhöhungen nachträglich wieder wett machen. Zusammengefasst: Das Risiko möglicher Folgeschäden für den Vermieter ist deutlich geringer, wenn das Überschreiten der Höchstmiete jetzt als Ordnungswidrigkeit gehandhabt wird.
Die Debatte nimmt kein Ende
Wann und wie sich das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird, ist unklar. Seit dem der Rot-Rot-Grüne Senat der Hauptstadt die Idee des Mietendeckels anstieß, gibt es anhaltende Debatten. Auch nach der gestrigen Bekanntgabe des Bundesverfassungsgerichts wurden die Stimmen der konträren Position wieder laut. So verbucht der Verein der Mieter den Beschluss als Erfolg: „Wir begrüßen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, dem Eilantrag von Vermietern auf vorläufige Außerkraftsetzung von Teilen des Mietendeckelgesetzes nicht statt zu geben“, verkündet der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Der Berliner Mietendeckel hat damit eine erste Hürde genommen.“ Hingegen äußerte der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) gestern seine Missgunst gegenüber dem Gesetz. Sie würden das notwendige Quorum im Bundestag begrüßen, welches notwendig ist, um eine Normenkontrolllage gegen den Mietendeckel einreichen zu können. Desweitern bezeichnet Andreas Ibel, Präsident des BFW, das Gesetz als „planwirtschaftlichen Irrsinn“, unter dem nicht nur die gesamte Berliner Wirtschaft und Vermieter, sondern auch alle anderen Berliner leiden würden.
Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesgerichtshof sich mit seiner endgültigen Entscheidung bezüglich der Mietenbeschränkung nicht allzu lange Zeit lässt, damit endlich Klarheit für alle Beteiligten herrscht. (aak)