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Mietendeckel: Berliner Mieterverein stellt eigenes Konzept vor
Berliner Mietenverein hat ein anderes Konzept für einen Mietendeckel | Foto: Eukalyptus via Pixabay

Mietendeckel: Berliner Mieterverein stellt eigenes Konzept vor

17. Juli 2019

Der Berliner Mieterverein (BMV) hat nun ein eigenes Konzept für einen landesweiten Mietendeckel vorgeschlagen. Statt die Mieten für die nächsten fünf Jahre einzufrieren, soll es verbindliche Obergrenzen geben.

Alternativer Mietendeckel vom Berliner Mieterverein

In Berlin wird man wohl nicht müde, Alternativen für den vom rot-rot-grünen Senat beschlossenen Mietendeckel zu finden. Dennoch ziemlich überraschend war, dass der aktuelle Vorschlag vom Berliner Mieterverein kam. Anderes als im bisherigen Eckpunktepapier erarbeitet, sollen die Mieten, so der Vorschlag der BMV, nicht eingefroren werden. Stattdessen sollen verbindliche Obergrenzen gelten, die vom Alter der Wohnungen und von deren Größe abhängen.

So könnte bei 25 Prozent der Berliner Mietwohnungen weiterhin die Miete steigen. Jedoch sollen Mieten unter den Obergrenzen maximal um 1,5 Prozent pro Jahr steigen dürfen. „Dies hat auch den Vorteil, dass Baugenossenschaften oder gemeinwohlorientierte Mieter weiterhin gut wirtschaften können“, sagte BMV-Geschäftsführer Reiner Wild.

Berechnungsgrundlage anders als beim Mietendeckel der Bausenatorin

Als Berechnungsgrundlage soll auch nicht der aktuelle Mietendeckel vom Mai 2019 dienen. „Als Basis sollen die Mittelwerte des Berliner Mietspiegels 2011 zuzüglich der Lebenshaltungskosten, die sich von 2010 bis 2018 auf insgesamt 12,2 Prozent beliefen, herangezogen werden“, sagte Wild am Dienstag. Denn dies sei das letzte Jahr gewesen, indem in der Hauptstadt die erforderliche Leerstandsreserve von drei Prozent noch existierte und kein Wohnungsmangel herrschte, so Wild weiter.

Nach der vom Mieterverein vorgelegten Tabelle liegen die zulässigen Mietpreishöchstwerte demnach zwischen 5,17 Euro je Quadratmeter und Monat für eine 1973 bis 1990 in Ost-Berlin errichtete Wohnung und bis zu 9,79 Euro für eine 2003 bis 2018 errichtete Wohnung.

Zuschläge für Modernisierungen weiterhin möglich

Zudem soll es weiterhin ohne behördliche Genehmigung möglich und teils umlagefähig sein, Modernisierungen durchzuführen. Die Zuschläge dafür müssen sich jedoch an festen Oberwerten orientieren. So sollen zum Beispiel energetische Maßnahmen mit Zuschlägen von bis zu 83 Cent je Quadratmeter möglich sein. Darüber hinaus sollen Kosten für Modernisierungen angepasst an den realen Baukostenindex in den folgenden Jahren steigen dürfen. „Damit wird ein enormer bürokratischer Aufwand vermieden“, sagte Wild.

Gleich bleibt, dass Neubauten von dem Mietendeckel ausgenommen sind. (aw)