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Kampf gegen Wohnungsmangel
Die Städte fordern strengere Regeln für Kurzzeitvermietungen von Ferienwohnungen, um die negativen Folgen auf den Wohnungsmarkt zu begrenzen. | Bild: InstagramFOTOGRAFIN auf Pixabay

Kampf gegen Wohnungsmangel

18. September 2020

Bezahlbarer Wohnraum in Berlin ist rar. Schätzungsweise 100.000 Wohnungen fehlen in der Hauptstadt. Doch neben dem kontinuierlichen Bau von neuem Wohnraum gibt es auch weitere Ansätze. Nun gab es Fortschritte zum Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen!“ und der Regulierung von Kurzvermietungen für Ferienwohnungen.

Zulässigkeitsprüfung für Volksbegehren abgeschlossen

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat die Zulässigkeit des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen & Co. enteignen!“ geprüft und bestätigt. Die Verwaltung prüfte allerdings lediglich, ob der angestrebte Beschluss mit höherrangigem Recht vereinbar wäre und sei somit nicht als inhaltliche Bewertung zu verstehen, hieß es in der Mitteilung der Senatsverwaltung.

Die Initiatorin des Volksbegehrens strebt einen Beschluss an, nachdem der Senat aufgefordert wird „alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung […] erforderlich sind“.

IHK-Präsidentin Beatrice Kramm äußert sich kritisch zum Volksbegehren: „Nach der Entscheidung zur Zulässigkeit des Volksbegehrens ist der Senat gut beraten, sich klar gegen die weitere Beschädigung des Wirtschaftsstandortes zu positionieren. Es muss jetzt darum gehen, Wirtschaftsregionen aus der Krise zu führen. Eine Politik, die mit Enteignungen liebäugelt, schadet der gesamten Stadt.“

Zulässig, aber verfassungswidrig?

Die Prüfung hatte ergeben das der Antrag formal zulässig ist und genug Unterstützungsunterschriften vorliegen. Im Erfolgsfall wäre das Volksbegehren zudem für den Senat formal unverbindlich, da es an einen „sonstigen Beschluss im Rahmen der Entscheidungszuständigkeit des Abgeordnetenhauses“ gerichtet ist.

Volksbegehren, die den Senat auffordern, einen bestimmten, inhaltlich weitgehend konkretisierten Gesetzentwurf einzubringen sind unstatthaft, weil sie nicht in die Entscheidungszuständigkeit des Abgeordnetenhauses fallen. Das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen!“ fordert aber, nach klarstellender Modifizierung durch die Trägerin, den Senat nicht mehr ausdrücklich dazu auf, ein Gesetzgebungsverfahren mit einem inhaltlich spezifizierten Gesetzentwurf einzuleiten. Unter diesem Umstand kann das Volksbegehren noch als zulässig angesehen werden.

Lediglich gegen eine Zulässigkeit spricht, dass verfassungsrechtliche Bedenken in Hinblick auf die geforderte Vergesellschaftung von Wohnungen und der Eigentumsgarantie, erfasst in Artikel 14 des Grundgesetzes. Auch ein Vorschlag für die Regelung der Entschädigungshöhe, der den Anforderungen des Grundgesetzes entsprechen würde, fehlt im Beschlussentwurf. Es kann jedoch noch nicht ausgeschlossen werden, so die Erklärung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, dass ein verfassungsmäßiger Entwurf für ein Vergesellschaftungsgesetz vorgelegt werden könnte.

Ferienwohnungen statt bezahlbarer Wohnraum

Ein weiterer Ansatz zum Schaffen von bezahlbarem Wohnraum ist die Regulierung von Kurzvermietungen in den Städten. Damit gemeint ist die Vermietung von Ferienwohnungen zum Beispiel durch Anbieter wie Airbnb, die dadurch nicht als Wohnraum für Einwohner zur Verfügung stehen.

Ein Städtebündnis, bestehend aus Bürgermeistern verschiedener europäischer Städte, traf sich nun am gestrigen Donnerstag mit der geschäftsführenden Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Margrethe Vestager. Die Städte fordern strengere Regeln für Kurzzeitvermietungen von Ferienwohnungen, um die negativen Folgen auf den Wohnungsmarkt zu begrenzen. Die Auswirkungen auf das Angebot an bezahlbarem Wohnraum sind alarmierend, besonders in europäischen Großstädten wie Berlin. Die bereits verabschiedeten Lokalen Gesetze zeigen bisher wenig Wirkung, da Plattformen die Daten nicht herausgeben und Verstöße so nicht ermittelt werden können. Dabei profitieren die Betreiber bisher von einem veralteten EU-Rechtsrahmen.

Margrethe Vestager spricht über eine Lösung des Problems: „Eine bessere Zusammenarbeit zwischen Plattformen und Behörden wird die Voraussetzung für die Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste sein. Es wird einen modernen und harmonisierten Rechtsrahmen schaffen, der die Bedürfnisse der nationalen und lokalen Verwaltungen sowie die Einhaltung lokaler Vorschriften berücksichtigt und gleichzeitig ein berechenbares Umfeld für innovative digitale Dienste herstellt.“ (nm)