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Grundrente – Groẞe Koalition einigt sich auf Kompromiss
Die Grundrente soll Altersarmut in Deutschland verhindern | Foto: Wilfried Pohnke via Pixabay

Grundrente – Groẞe Koalition einigt sich auf Kompromiss

11. November 2019

Nach monatelangen Streitigkeiten um die Grundrente haben Union und SPD endlich einen Kompromiss gefunden. Im Koalitionsbeschluss vom 10. November wurde ein Maßnahmenkatalog beschlossen, der die Altersvorsorge in Deutschland sichern soll. Er ist vor allem an Menschen gerichtet, die trotz jahrelanger Arbeit und Zahlung in die Rentenkasse keine auskömmliche Rente bekommen. Diesen Montag soll der Vorschlag den CDU-Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Stärkung der betrieblichen und privaten Vorsorge und Senkung des Arbeitslosenbeitrags

Der Koalitionsbeschluss besteht aus einem sehr umfangreichen Paket, das sowohl die Alterssicherung fördern als auch die Wirtschaft entlasten soll. Ein zentraler Eckpfeiler ist der Rentenaufschlag oberhalb der Grundsicherung. Er ist Geringverdienenden vorbehalten, die mindestens 35 Beitragsjahre geleistet haben. Damit sich die Vorteile durch die Grundrente im Fall einer Kürzung des Wohngelds nicht aufheben, wird zuzüglich ein Wohngeldfreibetrag von rund 80 Millionen Euro eingeführt.

Außerdem soll der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung befristet bis Ende des Jahres 2022 auf 2,4 Prozent herabgesetzt werden. Zusätzlich möchte die Bundesregierung auch einen Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien gründen, um mit 10 Milliarden Euro in Digitalisierung und Klimatechnologien zu investieren.

Finanzielle Verbesserungen für rund 1,5 Millionen Menschen

Die Grundrente wird zum 01.01.2021 eingeführt und betrifft rund 1,5 Millionen Bestands- und Neurentner, darunter sehr viele Frauen. Ab Januar 2021 bis zum Ende des Jahres 2025 hat die Bundesregierung Zeit zu ermitteln, ob die gesteckten Ziele erreicht werden konnten.

Wer ein Recht auf die Grundrente hat, wird durch eine Einkommensprüfung und nicht, wie zuvor diskutiert, durch eine Vermögensprüfung ermittelt. Die festgelegte Einkommensgrenze liegt für Alleinstehende bei 1250 Euro und für Paare bei 1950 Euro. Das Verfahren zur Ermittlung Bedürftiger wird die Deutsche Rentenversicherung gemeinsam mit den Finanzbehörden durchführen. Ein automatisierter Datenabgleich soll gewährleisten, dass Bürgern zeitaufwändige Gänge zu den Ämtern erspart bleiben.

Koalition optimistisch, Kritik aus der Opposition

Für Annegret Kramp-Karrenbauer, Vorsitzende der CDU, ist die Einigung der Großen Koalition ein großer Erfolg. Auf Twitter schrieb die Politikerin: „Wir haben für die Grundrente nach langen Verhandlungen einen dicken Knoten durchschlagen. Zugang zur Grundrente bekommt, wer einen Bedarf hat, was durch umfassende Einkommensprüfung festgestellt wird. Das ist ein gutes, vertretbares Ergebnis.“

Allerdings wird der Beschluss nicht durchweg positiv aufgenommen. Kritik kommt teils aus den eigenen Reihen und besonders von der Linken und der FDP. Die Grundrente sei mit zu hohen Auflagen belegt und laut Generalsekretär der FDP in NRW, Johannes Vogel, lediglich ein Instrument „zur parteipolitischen Gesichtswahrung“.

Auch Hilde Matteis, SPD-Abgeordnete des Deutschen Bundestages, hatte sich noch am 4. November gegen den „Kuhhandel“ der CDU ausgesprochen und via Twitter verlauten lassen: „Die Grundrente soll die Lebensleistung vieler Menschen honorieren, die jahrzehntelang für wenig Geld gearbeitet haben. Sie dürfen nicht in Altersarmut rutschen und dafür dann noch Bittsteller des Sozialstaats werden!“ (sz)