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Erstes MALMENDIER LEGAL-Frühstücksgespräch mit MdB Thomas Heilmann
von links: Thilo Tetzlaff (COVIVIO), MdB Thomas Heilmann und Rechtsanwalt Christoph Brzezinski | Foto: BERLINboxx

Erstes MALMENDIER LEGAL-Frühstücksgespräch mit MdB Thomas Heilmann

20. Februar 2020

Bei den vielen Veranstaltungen zum Berliner Mietendeckel und den Folgen war die der Berliner Kanzlei Malmendier Legal mit Ex-Justizsenator und Bundestagsabgeordnetem Thomas Heilmann die fundierteste. Im Jakob-Kaiser-Haus des Deutschen Bundestages – mit eindrucksvollem Blick auf das Reichstagsgebäude – gab Heilmann, der für die von der CDU angestrengte Normenkontrollklage gegen das Berliner Mietendeckelgesetz (MietenWoG Berlin) verantwortlich ist, einen Überblick über den Verlauf des Verfahrens in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht.

Team MALMENDIER LEGAL (von rechts): Rechtsanwältin Lilly Pfaf, Rechtsanwalt Christoph Brzezinski, Shirley Abramowicz. | Foto: BERLINboxx

Konsequenzen nach Inkrafttreten des Berliner Mietendeckelgesetzes am 23. Februar 2020

Der Zeitpunkt für das Malmendier Legal-Frühstücksgespräch konnte nicht besser gewählt werden: In drei Tagen, am 23. Februar, tritt das Gesetz in Kraft und hat insbesondere für Vermieter weitreichende Folgen, die bei Verstößen mit einem Bußgeld bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

Timeline der Normenkontrollklage beim Bundes-verfassungsgericht

Das vom rot-rot-grünen Senat verabschiedete Gesetz schafft Unsicherheiten auf allen Ebenen. Die zentrale Frage in der Diskussion mit 30 Gästen aus der Immobilienwirtschaft lautete: Ist der Mietendeckel verfassungswidrig und wird er vom Bundesverfassungsgericht gekippt? Heilmann gab einen Überblick zu den Entscheidungswegen des Gerichts und die Struktur der Zusammensetzung. Die Prognose zum Zeitpunkt der Entscheidung war schwierig: „Es kann bis Anfang 2021 dauern, aber auch ganz schnell gehen“, so Heilmann.

Christoph Brzezinski, bei Malmendier Legal für Öffentliches Wirtschaftsrecht, insbesondere im Öffentlichen Bau-, Planungs- Denkmalschutz- und Umweltrecht zuständig, diskutierte u. a. mit Dieter Blümmel vom Grundeigentum-Verlag die interessante Frage, ob sich im Falle des Scheiterns des Gesetzes ein Staatshaftungsrecht über europäisches Recht durchsetzen lässt. Blümmel hat dazu eine Prüfauftrag ausgelöst. Ergebnisse werden kurzfristig erwartet. (FS)