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Der Mietendeckel nimmt Form an
So sieht der Referententwurf vom Berliner Mietendeckel aus | Foto: Bodo Kubrak [CC BY-SA 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0)]

Der Mietendeckel nimmt Form an

30. August 2019

Seit vielen Wochen wird bereits bundesweit über den Berliner Mietendeckel diskutiert. Heute stellte Katrin Lompscher, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, nun die zentralen Inhalte des Referentenentwurfs vor. Er basiert auf den Eckpunkten zum Mietendeckel vom 18. Juni und den Ergebnissen der Verständigung in der Koalition.

Die wichtigsten Inhalte des Referentenentwurfs

Mieten 11 Punkten hat der Mietendeckel weitere Form angenommen.

  1. Mit Inkrafttreten des Gesetzes gilt ein Mietenstopp, d.h. die Mieten werden auf dem Stand vom 18. Juni 2019 (Stichtagsregelung) eingefroren.
  2. Je Baualtersklasse wird eine zulässige Mietobergrenze definiert (Mietentabelle). Diese liegt – für normal ausgestattete Wohnungen – zwischen 5,95 Euro und 9,80 Euro. Die maximal zulässigen Miethöhen werden ermittelt ausgehend von den Werten des Mietspiegels 2013, indiziert mit der Preis- und Lohnentwicklung.
  3. Zu den Werten der Mietentabelle sind Zuschläge möglich, sofern sich die Wohnung in einem Gebäude mit maximal zwei Wohnungen befindet (10 Prozent) oder wenn in den letzten 15 Jahren Modernisierungen vorgenommen worden sind (maximal 1,40 Euro pro Quadratmeter).
  4. Die zulässigen Miethöhen laut Mietentabelle gelten für die Wiedervermietung und für Absenkungsanträge.
  5. Mietabsenkungen auf die Mietobergrenze sind auf Antrag möglich, wenn die bisherige Nettokaltmiete 30 Prozent des Haushaltseinkommens übersteigt. Das Verfahren wird in Anlehnung an die entsprechenden Regelungen der Kooperationsvereinbarung mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ausgestaltet.
  6. Der Referentenentwurf sieht einen „atmenden“ Mietendeckel vor. Ermöglicht werden moderate Mieterhöhungen bis zur Mietobergrenze, die sich an der jährlichen Inflationsrate orientieren. Außerdem wird eine Anpassungsmöglichkeit der Mietentabelle vorgesehen.
  7. Kosten für Modernisierungen bis zu 1 Euro pro Quadratmeter müssen beim Bezirksamt angezeigt werden. Darüber hinaus gehende Modernisierungsvorhaben bedürfen der Genehmigung. Im Rahmen der Genehmigung werden die Erforderlichkeit der Maßnahme und die Angemessenheit der Kosten geprüft.
  8. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wird eine wirtschaftliche Härtefallklausel vorgesehen. Vermieterinnen und Vermieter, die nachweisen können, dass eine über die Mietobergrenze hinausgehende Miethöhe zur Vermeidung von dauerhaften Verlusten oder zur Substanzgefährdung der Mietsache erforderlich ist, können einen entsprechenden Antrag stellen.
  9. Für soziale Härtefälle wird eine Mietzuschussregelung eingeführt. Diese sieht vor, dass WBS-berechtigte Mieterinnen und Mieter für die Differenz zwischen der genehmigten Miethöhe und der Mietobergrenze einen Zuschuss erhalten.
  10. Für die Durchführung des Gesetzes sind die Bezirksämter die zuständigen Behörden. Sie können sich der Unterstützung durch die IBB und gegebenfalls weiterer Beliehener bedienen.
  11. Das Gesetz gilt für fünf Jahre.

Mietendeckel: Atempause für die Berlinerinnen und Berliner

Bausenatorin Katrin Lompscher erklärte die Entscheidung heute damit, dass in Berlin die Mieten in den vergangenen Jahren regelrecht davongaloppiert sein – trotz der Mietpreisbremse. Vor allem Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen würden so aus ihren Kiezen verdrängt oder hätten Sorge, ihr Zuhause in Zukunft zu verlieren.

Diese Entwicklung wolle der Berliner Senat stoppen, der sich auf der Seite der Mieterinnen und Mieter sieht. Berlin soll nicht das gleiche Schicksal ereilen wie viele andere europäische Metropolen, in denen Wohnungen in begehrten Lagen längst zu spekulativen Renditeobjekten geworden sind, so die Senatorin.

„Der Referentenentwurf für das „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (Berliner MietenWoG)“ verschafft den Mieterinnen und Mieter eine Atempause. Als „atmender Deckel“ trägt es gleichzeitig den Bedürfnissen sozial orientierter Vermieterinnen und Vermieter Rechnung. Es ist unsere Aufgabe, die soziale Mischung und damit den sozialen Frieden in unserer Stadt zu erhalten“, so Lompscher.

Auch sei man sich in Berliner Senat bewusst, dass man mit der Einführung eines Mietendeckels juristisches Neuland betrete. Dennoch sei es keine Option, die Mietpreisentwicklung und damit die existenzielle Entscheidung darüber, ob Menschen in unserer Stadt ihr Zuhause verlieren, dem Markt zu überlassen.

Kritik vom ZIA

Auch diese neue Form des Mietendeckels rief harsche Kritik hervor. Die Änderungen nach dem ersten Arbeitsentwurf zeigten keine wesentlichen Verbesserungen, sagt Andreas Mattner, Präsident des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss. Das Einfrieren von Mieten und Definieren von Mietobergrenzen ist und bleibe ein eklatanter Eingriff in unser Wirtschaftssystem.

Seine Kritik richtete sich vor allem gegen den sogenannten „atmenden Deckel“, der in Wirklichkeit keine sei. „Der Deckel sitzt fest. Wenn es im Topf aber kocht, dann explodiert er früher oder später. Von daher ist die vernünftige Lösung, dass in Berlin mehr gebaut werden muss, schnellere Baugenehmigungen ausgesprochen werden müssen und die Bauflächen zügig ausgewiesen werden müssen. Mit einem Mehr an Wohnungen sinken auch die Preise und Mieten, das sind ganz einfache Gesetzmäßigkeiten, die der Senat beachten sollte.“ (red)