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Der Mietendeckel ist beschlossene Sache

27. November 2019

Wieder einmal war der Mietendeckel in der gestrigen Senatssitzung das Thema der Stunde. Am Dienstag hatte sich die rot-rot-grüne Koalition beraten und schließlich dem Gesetzesentwurf von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) zugestimmt. Darin ist unter anderem festgelegt, dass Bestandsmieten rückwirkend ab dem 18. Juni für fünf Jahre eingefroren werden. Nach der Einigung im Senat kann der Mietendeckel nun dem Abgeordnetenhaus zur Prüfung vorgelegt werden.

Erleichterung im Senat

Das Gesetz betrifft rund 1,5 Millionen Mietwohnungen in der Hauptstadt und soll/wird die Mieter um 2,5 Milliarden Euro entlasten. Michael Müller, Regierender Bürgermeister gab sich auf Twitter sichtlich erleichtert – die Einigung des Senats sei ein „wichtiger Meilenstein“.

Auch die Stadtentwicklungssenatorin freute sich über die Zustimmung innerhalb der rot-rot-grünen Koalition: „Der Senat hat sich heute mit dem Gesetzentwurf zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung, kurz Mietendeckel, befasst und diesen dem Abgeordnetenhaus zur weiteren Beratung und Verabschiedung zugeleitet. Damit ist ein wichtiger Meilenstein zur Einführung des Mietendeckels geschafft. Nun ist das Abgeordnetenhaus am Zug, um schnell den Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Mieterhöhungen und Verdrängung in Berlin wirkungsvoll zu verbessern.“

Proteste aus Wirtschaft und CDU

Von Erleichterung kann allerdings nicht auf allen Seiten gesprochen werden. Kritiker aus der Wirtschaft sehen in dem Mietendeckel den misslungenen Versuch, die angespannte Wohnraumsituation in der Hauptstadt zu verbessern. Sie befürchten, dass Berlin als Wirtschaftsstandort unter den Neuerungen zu leiden hat und private Investoren sich zurückziehen werden.

Auch Kai Wegner, Landesvorsitzender der CDU Berlin, hält den Gesetzesentwurf für eine Mogelpackung: „Das rot-rot-grüne Chaos um den Mietendeckel wird immer größer.“ Und weiter: „Hier wird tausenden Mieterinnen und Mietern Sand in die Augen gestreut. Am Ende zahlen nämlich die Berlinerinnen und Berliner die Zeche für dieses rechtswidrige Gesetz. Genau deshalb werden wir vom ersten Tag an für die Mieterinnen und Mieter vor den Verfassungsgerichten für Rechtssicherheit kämpfen. Wir wollen nicht, dass Tausende Berliner am Ende hohe Nachzahlungen leisten müssen.“

Mietendeckel – Mogelpackung oder Chance für Berlin?

Sollte das Gesetz ab Februar in Kraft treten, kann die Hauptstadt mit einem fünfjährigen Mieterhöhungsstopp und festgelegten Mietobergrenzen rechnen. Außerdem könnten Mieter künftig im Falle von einer Überschreitung der zulässigen Mietobergrenze um 20 Prozent auch Mietsenkungen beantragen. Werden vom Vermieter Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen, sind sie darüber hinaus nur noch bis zu einer Gesamthöhe von einem Euro pro Quadratmeter verpflichtet, Kosten für die Renovierung mitzutragen.

Ob der Mietendeckel dem Land tatsächlich etwas bringt und Mieter entlastet, lässt sich bisher schwer einschätzen. Zu verworren ist die Gesetzeslage und die unterschiedlichen Positionen. Wird es, wie Beatrice Kramm, Präsidentin der IHK Berlin, glaubt, dem Standort und der Baubranche schaden? Oder ist der Gesetzesentwurf eine notwendige Maßnahme, um gegen die Wuchermieten vorzugehen? Und was passiert, wenn der Mietendeckel nach fünf Jahren wieder aufgehoben wird? Werden dann die Mieter durch exorbitante Mieterhöhungen bestraft? Eines steht fest: Ob der Mietendeckel sich als Mogelpackung entpuppt, wird sich frühestens im nächsten Jahr herausstellen. (sz)