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Der Anfang vom Ende für den Berliner Mietendeckel? Bayrisches Volksbegehren wurde abgewiesen
Wie geht es weiter mit dem Mietendeckel? | Bild von Jane Bo auf Pixabay

Der Anfang vom Ende für den Berliner Mietendeckel? Bayrisches Volksbegehren wurde abgewiesen

17. Juli 2020

Das bayrische Volksbegehen „Mietenstopp“ wurde gestern vom bayrische Verfassungsgerichtshof abgewiesen. Die Berliner Abgeordneten ziehen nun Schlüsse aus dem Urteil für die Zukunft des Berliner Mietendeckels.

Zuständigkeit liegt beim Bund

Es vergeht kaum eine Woche ohne ein erneutes Aufkommen der Mietendeckel-Debatte in Berlin. Und so sorgt das Gesetz der rot-rot-grünen Regierung zur Mietenbegrenzung auch diese Woche wieder für Schlagzeilen. Der Aufhänger kam allerdings nicht aus der Hauptstadt, sondern aus Bayern: Der Verfassungsgerichtshof des Freistaats erklärte ein Volksbegehen für einen Mietenstopp für unzulässig. Die Prüfung habe ergeben, dass das Volksbegehren nicht zugelassen werden könne, weil eine Zuständigkeit des Landesgesetzgebers offensichtlich nicht gegeben sei, begründete der Gerichtshof seine Entscheidung. In anderen Worten: Nicht das Land, sondern lediglich der Bund hat die nötige Befugnis, in dieser Form in das Mietenrecht einzugreifen. Zieh des Volkbegehren war es, die Mieten für die nächsten sechs Jahre einzufrieren.

Berliner CDU sieht schwarz für die Mietpreisbremse

Die Gegner des Berliner Mietendeckels verbuchen das Urteil als Ankündigung der Niederlage der Mietpreisbremse. „Die Länder haben keine Gesetzgebungskompetenz für das Mietrecht. Deshalb ist auch der vermeintliche Mietendeckel in Berlin verfassungswidrig", erklärte der CDU-Landesvorsitzende Kai Wegner.

Ähnlich schätzt auch ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner die Entscheidung des Bayrischen Verfassungsgerichtshof ein: „Wir begrüßen diese Entscheidung. Dies ist ein erster Hinweis darauf, wie der Mietendeckel in Berlin juristisch ausgehen könnte. Zahlreiche Gutachten haben bereits bestätigt, dass die Bundesländer nicht über die Gesetzgebungskompetenz verfügen, regionale Mietendeckel einzuführen“. Zudem werde damit sowohl gegen die Eigentumsgarantie als auch gegen die grundgesetzlich gewährleistete Vertragsfreiheit beider Mietvertragsparteien verstoßen. „Neben diesem abzulehnenden Eingriff in die Privatautonomie wären jahrelange Rechtsstreitigkeiten die Folge. Angespannte Wohnungsmärkte werden entlastet, wenn schneller geplant und gebaut wird, um das Wohnungsangebot zu vergrößern“, so Mattner.

Rückschlag für Befürworter des Mietendeckels

Weniger erfreut über das Urteil in Bayern sind die Befürworter des Mietendeckels. So bezeichnete Iris Spranger, Sprecherin für Mieten, Wohnen und Bauen der SPD-Fraktion, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshof als „eine schallende Ohrfeige für alle Mieterinnen und Mieter in Bayern“. Trotzdem mache es keinen Sinn, daraus Rückschlüsse für Berlin zu ziehen. In Berlin leben über 84 Prozent der Menschen zur Miete, hier müsse man handeln.

„Die Bundes-CDU muss endlich aufwachen und sich der SPD anschließen, um die Menschen vor enorm steigenden Mieten zu schützen. Leider ist bisher kein Einsehen erkennbar. Wer mitten in Corona-Zeiten den Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter wieder lockert, hat den Schuss nicht gehört“, appellierte Spranger.

Dass die Abgeordneten der Berliner CDU und FDP sich noch vom Mietendeckel überzeugen lassen, ist höchst unwahrscheinlich. Erst im Mai reichten die beiden Parteien eine Normkontrollklage gegen den Erlass beim Berliner Verfassungsgericht ein. (aak)