Brandbrief der Berliner Zahnärzte zum Rentenskandal
Die Berliner Zahnärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst sehen sich in der Diskussion um den Rentenskandal kaum beachtet. Sie stellen die Fürsorgepflicht ihrer staatlichen Arbeitgeber infrage.
Sollte das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) infolge von Anlageverlusten in Millionenhöhe Renten und Rentenanwartschaften der rund 11.000 Mitglieder kürzen, träfe das auch angestellte Zahnärzte in den Gesundheitsämtern. Darauf weisen drei Landesstellenleiter des Bundesverband der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BZÖG) in einem Brandbrief hin. Darin heißt es, dass die finanzielle Schieflage des Versorgungswerks der VZB keineswegs nur ein internes Problem der berufsständischen Versorgung sei. Vielmehr bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse, da ein Teil der eingezahlten Beiträge aus öffentlichen Haushalten und somit aus Steuergeldern stamme.
Versorgung „ernsthaft bedroht“
Die Unterzeichner vertreten die Landesstellen Berlin, Brandenburg und Bremen. In allen drei Bundesländern sind tätige Zahnärzte – sofern sie keine Beamten sind – Pflichtmitglieder des Versorgungswerks. Als Angehörige der Freien Berufe zahlen sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, sondern leisten Beiträge an das Versorgungswerk, das diese am Kapitalmarkt investiert. Aus den Erträgen werden später die Renten finanziert – jedoch drohen der Versorgungseinrichtung aufgrund möglicher Fehlentscheidungen nun massive Wertverluste.
Die Landesstellenleiter warnen, dass sich künftig kaum noch qualifiziertes Personal finden lässt, welches den gesetzlichen Auftrag des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in den Gesundheitsämtern erfüllen wolle. Auch die Niederlassungsbereitschaft in den betroffenen Ländern werde weiter sinken. Die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung sei damit „ernsthaft bedroht“.
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Zweifel an der Aufsicht
In ihrem Schreiben, das an die Berliner Wirtschafts-, Justiz- und Finanzverwaltung gerichtet ist, äußern die Autoren Zweifel daran, ob die zuständigen Stellen ihrer Aufsichtspflicht – auch im Sinne der Fürsorgepflicht gegenüber Beschäftigten – ausreichend nachgekommen seien.
Durch die risikoreiche Anlagestrategie bestehe der Verdacht, dass öffentliche Gelder entgegen geltende Vorgaben und womöglich zweckwidrig eingesetzt wurden. Gefordert wird u.a. eine umgehende, unabhängige Sonderprüfung der Kapitalanlagen sowie der Aufsichtsstrukturen der vergangenen Jahre. Zudem solle offengelegt werden, in welchem Umfang Arbeitgeberbeiträge aus öffentlichen Haushalten betroffen sind.
Die Justiz- und die Finanzverwaltung erklärten, dass nicht sie für das Versorgungswerk zuständig sind, lediglich die Wirtschaftsverwaltung gilt als zuständige Adresse. Deren Pressestelle äußere sich jedoch grundsätzlich nicht zu Angelegenheiten des Versorgungswerks, teilte ein Sprecher mit. Offenbar agiert man noch zurückhaltend – nicht zuletzt, weil das Versorgungswerk derzeit prüft, ob es Schadenersatzansprüche gegen das Land Berlin geltend machen wird. (red)