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Berliner Senat beschließt Hochhaus-Leitbild

25. März 2020

In der Hauptstadt soll es bald neue Regeln für den Hochhausbau geben. Zu diesem Zweck beschloss der rot-rot-grüne Senat Ende Februar sein Hochhaus-Leitbild. Mit den Richtlinien soll einerseits die Schaffung neuer Wohn- und Gewerbeflächen, andererseits aber auch die Konsensbildung zwischen Projektentwicklern und Anwohnern erleichtert werden.

Zusammensetzung des Leitbilds

Das Berliner Hochhaus-Leitbild beinhaltet Verfahrensgrundsätze für die Vorbereitung und Umsetzung von Hochhausprojekten, planerische Entscheidungsprinzipien und Vorschläge zur Einbeziehung der Öffentlichkeit. Damit will die Senatsverwaltung Standards für künftige Hochhausvorhaben im Land Berlin definieren, mit denen dringend benötigte Wohn- und Gewerbeflächen geschaffen, gleichzeitig aber auch Kieze, Grünanlagen und Kulturdenkmäler geschützt werden. Die Vorgaben betreffen ökologische, gestalterische, denkmalschutzbezogene, nutzungsspezifische und architektonische Aspekte.

Zu den weiterführenden Zielen der Leitlinien gehören:

  • die Stabilisierung städtischer Räume
  • die Eingrenzung von Bodenspekulationen
  • die Unterstützung der Stadtentwicklung

Immobilienexperte David Gramzow begrüßt den Vorstoß: „Bei dem anhaltend starken Zuzug und dem begrenzten Platzangebot muss Berlin einfach in die Höhe wachsen. Natürlich darf das nicht um jeden Preis geschehen. Es muss klare Regeln geben, die das Stadtbild mit seinen typischen Kiezen, aber auch Grünflächen und architektonische Denkmäler schützen. Von daher ist der Vorstoß der Senatsverwaltung absolut zu begrüßen.“

Zentrales Anliegen – gemischte Hochhausnutzung

Einen besonderen Stellenwert innerhalb der Vorgaben hat die gemischte Nutzung von Hochhäusern. So dürfen bei Gebäuden mit einer Höhe von mehr als 60 Metern nur 70 Prozent der Flächen für Büros oder Hotels zur Verfügung gestellt werden. Für den Rest ist eine anderweitige Nutzung vorzusehen, beispielsweise als Wohnraum.

Darüber hinaus müssen Erdgeschosse und Dachterrassen der Häuser öffentlich zugänglich sein. Denkbar sind hier unter anderem Nutzungskonzepte für Geschäfte und Cafés.

Einen Überblick über die neuen Leitlinien finden Sie auf der Webseite der Berliner Senatsverwaltung.

Einschränkungen beim Hochhausbau

Damit der Hochhausbau sich nicht negativ auf die Lebensqualität der Anwohner und auf typische Berliner Strukturmerkmale wie die abwechslungsreichen Kieze auswirkt, umfassen die Leitlinien eine Reihe von Einschränkungen.

Diese beziehen sich auf den Denkmalschutz, städtebauliche Eigenarten, Naturschutzgebiete, den Flächennutzungsplan, die Verkehrsanbindung und den Zentrumsbezug.

So ist ein Hochhausbau etwa dann ausgeschlossen, wenn das geplante Gebäude Eigenart und Erscheinungsbild von Denkmälern wesentlich beeinträchtigen würde. Untersagt ist er weiterhin in Einfamilienhaus-Siedlungen und Naturschutzgebieten. Einen Überblick über sämtliche Standort- und Prüfkriterien finden Sie in dieser Broschüre der Berliner Senatsverwaltung.

In Kraft treten sollen die Leitlinien, sobald das Abgeordnetenhaus abschließend darüber befunden hat. (red)