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Berlin kaufte 2019 tausende asbestbelastete Wohnungen
Fehlkauf mit Folgen: Im vergangenen Jahr hat das Land Berlin 7.000 asbestbelastete Wohnungen erworben | Foto: Urbanaut via Pixabay

Berlin kaufte 2019 tausende asbestbelastete Wohnungen

14. Februar 2020

Es war sicher gut gemeint. Mit dem Kauf von mehreren zehntausend Wohnungen wollte das Land Berlin im vergangenen Jahr gegen die angespannte Wohnraumsituation in der überfüllten Hauptstadt vorgehen. Doch ganz offensichtlich ist die Verwaltung dabei an eine Mogelpackung geraten – rund 7.000 der 2019 erworbenen Wohnungen sind mit Asbest belastet.

Finanzielles Fiasko

Kritische Stimmen werfen den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften vor, die Bestände vor dem Kauf nicht ausreichend überprüft zu haben. Die Folge: Sanierungskosten in Millionenhöhe. Denn die Instandsetzung asbestbelasteter Gebäude gestaltet sich unglaublich aufwendig. So ist eine intensive Renovierungs- und Sanierungsplanung erforderlich, um sowohl Arbeitskräfte als auch angrenzende Räume vor einer Kontamination zu schützen.

Besonders hohe Belastung in Westberlin

Insgesamt befinden sich im Bestand aller landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften weit über 42.000 Wohnungen, bei denen mindestens ein Verdacht auf Asbestbelastung besteht. Die meisten betroffenen Wohnungen sind aktuell in Neukölln (8.168), Tempelhof-Schöneberg (6.736) und Spandau (5.762) zu finden. Aus einer schriftlichen Stellungnahme des Berliner Senats im Auftrag der Wohnungsunternehmen vom 21. Januar 2019 geht hervor, dass sich Ende des Jahres 2018 jeweils über 15.000 Wohnungen mit Asbestverdacht im Besitz von Gewobag und degewo befanden.

„Asbest im festgebundenen Zustand ist ungefährlich“

In einer Informationsschrift für ihre Mieter bestätigt die landeseigene Gewobag, dass sich das krebserregende Material noch in alten Wasserrohren, Fußboden-Kunststoffließen oder Dach-Wellplatten befinden kann. Zwar rät die Wohnungsbaugesellschaft vehement davon ab, selbst Reparaturmaßnahmen an den entsprechenden Gegenständen vorzunehmen, behauptet aber gleichzeitig, dass von dem Mineral zumindest in festgebundener Form keine Gefahr ausgehe: „Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Asbest im festgebundenen Zustand, beispielsweise als Anteil in alten, unbeschädigten Fußbodenbelägen oder Fußbodenkleber, ungefährlich ist und nicht entfernt werden muss.“

Was ist Asbest? Und warum ist es so gefährlich?

Asbest ist ein Baustoff, der aufgrund seiner physischen Beständigkeit bis zu seinem Verbot in Deutschland im Jahr 1993 zum Beispiel für den Wärme- und Feuchtigkeitsschutz im Wohnungsbau eingesetzt wurde. Besonders gesundheitsgefährdend sind freigesetzte Asbestfasern, die beim Einatmen in den Körper gelangen und schwere Lungenerkrankungen hervorrufen können. Und obwohl das Mineral heute nicht mehr beim Wohnungsbau verwendet werden darf, findet man in alten Fußbodenbelägen und Dacheindeckungen noch Spuren des Materials. Alleine im Jahr 2018 starben über 1.500 Menschen an den Spätfolgen einer Asbest-Kontamination. (sz)