Auftragseinbruch im Bauhauptgewerbe
„Im September hat sich im Bauhauptgewerbe der Orderrückgang nicht nur fortgesetzt, sondern beschleunigt. Die Bauunternehmen meldeten im Vergleich zum September des Vorjahres ein Minus von real 11,5 Prozent. Diesmal liegt es aber nicht nur am Wohnungsbau, sondern auch an den übrigen Bausparten.“ Mit diesen Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer der Bauindustrie, Tim-Oliver Müller, die aktuellen Konjunkturindikatoren für das Bauhauptgewerbe.
Für das gesamte Bauhauptgewerbe sei im September 2023 dank diverser Großprojekte insbesondere im Wirtschaftsbau ein Plus von 12,7 Prozent gemeldet worden. Im Wohnungsbau sei es hingegen ein Minus von 13,8 Prozent gewesen. Da die Gegenbewegung im Wohnungsbau mit einem Plus von 1,3 Prozent nur sehr schwach ausfällt, könne nicht von einem Ende der Krise gesprochen werden.
Der Einbruch im Straßenbau 2024 von minus 9,6 Prozent könne hingegen nicht durch einen Basiseffekt erklärt werden. Die seit einiger Zeit anhaltenden Klagen der Bauunternehmen über fehlende Aufträge würden sich nunmehr sehr deutlich bemerkbar machen. Müller: „Es werden immer weniger Projekte ausgeschrieben und an den Start gebracht. Angesichts unserer maroden Infrastruktur ist dies eine gefährliche Entwicklung.“ Aufgrund des deutlichen Auftragsrückgangs im September werde für die Branche für die ersten neun Monate ein Minus von 2,0 Prozent ausgewiesen.
Erschwerend kommt eine sich verschlechternde Zahlungsmoral der Auftraggeber hinzu. Laut Creditreform müssen immer mehr Bauunternehmen länger als 30 Tage auf die Begleichung ihrer Rechnungen warten. Die schlechte Zahlungsmoral sei bei den öffentlichen Auftraggebern besonders stark ausgeprägt. Müller weiter: „Die aktuelle politische Unsicherheit muss schnell aufgelöst werden, denn unsere Unternehmen sind auf den Staat als Investor angewiesen. Dies betrifft insbesondere unsere Infrastruktur - Straßen, Brücken, Schienennetze und Wasserstraßen. Sowohl für den Wirtschaftsstandort als auch speziell für unsere Branche ist es deshalb essenziell, nicht nur zeitnah auf einen belastbaren und ausreichend ausgestatteten Bundeshaushalt 2025 schauen zu können, sondern dass auch in der Übergangszeit für eine Verlässlichkeit gesorgt ist.“ (red)