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„Bauturbo“-Gesetz tritt in Kraft: Senat unterstützt Bezirke mit Leitfaden
Berlin braucht einen "Bautubo" mehr denn je (Symbolbild) | Foto: Pixabay

„Bauturbo“-Gesetz tritt in Kraft: Senat unterstützt Bezirke mit Leitfaden

30. Oktober 2025

Ab heute gilt bundesweit das neue Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, oder kurz das „Bauturbo“-Gesetz. Es soll helfen, die Genehmigungen für Wohnprojekte auszuweiten, zu vereinfachen und zu verkürzen. Senatsmitglieder sehen in dem Gesetz eine große Chance für Berlin, obwohl diese nicht gänzlich in ihren Händen liegt.

Der „Bauturbo“ werde in Berlin mit die größte Wirkung entfalten, so kündigte es Alexander Slotty (SPD), Staatssekretär für Bauen in der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, auf einer Fachkonferenz im September an. Dass die damit verbundenen hochgesteckten Erwartungen angesichts der dringend benötigten Wohnungen in der Hauptstadt und der kommenden Abgeordnetenwahl 2026 auch rasch eintreten sollten, bleibt außer Frage.

Zumal der Senat wenig Handhabe hat, denn ob der „Bauturbo“ bei einem Bauvorhaben angewendet wird, entscheidet nicht Christian Gaebler (SPD), Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, sondern die Bezirke. Um diese aber auf eine gemeinsame Linie zu bringen, hat die Senatsbauverwaltung einen Leitfaden formuliert, um das neue Bundesgesetz effektiv in die Praxis umzusetzen. Zudem soll der Leitfaden, wie es Slotty ebenfalls formulierte, dafür Sorge tragen, dass es mit zwölf Bezirken nicht am Ende zwölf Auslegungen des Bundesgesetzes geben wird, sondern nur eine. (mz)