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Wahlwiederholung und Klimaschutz-Volksentscheid an einem Tag?
Die Meinungen spalten sich in den Parteien | Michael Schwarzenberger auf Pixabay

Wahlwiederholung und Klimaschutz-Volksentscheid an einem Tag?

29. November 2022

Berlins höchstes Gericht hat entschieden, dass die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) wiederholt werden müssen. Die Wahlwiederholung wird voraussichtlich am 12. Februar 2023 stattfinden. Nun debattiert der Senat darüber, ob am selben Tag auch über den Volksentscheid für mehr Klimaschutz abgestimmt werden soll. Das weckt Erinnerungen an die Chaos-Wahl vom September 2021, als die Berliner zugleich über einen Volksentscheid zur Wohnungspolitik abstimmen konnten. Entsprechend gespalten sind heute die Meinungen:

Iris Spranger, Senatorin für Inneres, Digitalisierung und Sport (SPD), und der neue Landeswahlleiter Stephan Bröchler stellen sich gegen den Vorschlag, beide Abstimmungen an einem Tag zu stemmen. Dies sei "faktisch nicht möglich" äußerte sich Spranger. UVB-Hauptgeschäftsführer Christian Amsinck sieht die doppelte Abstimmung ebenfalls kritisch: „Der Umbau hin zur Klimaneutralität ist für Wirtschaft und Gesellschaft eine historische Herausforderung und längst in vollem Gang. Der Bund hat sich bereits vorgenommen, bis 2045 Klimaneutralität herzustellen. Dieses Ziel für Berlin auf 2030 vorzuziehen, wie es das Volksbegehren „Berlin 2030 klimaneutral“ will, ist unrealistisch. Zudem wäre es demokratisch nicht sauber, darüber ohne ausreichende Debatte und ohne fundierte Informationen der Bürgerinnen und Bürger abstimmen zu lassen. Auch das Abgeordnetenhaus müsste eine so weitreichende Weichenstellung im Plenum behandeln. Die Idee, die Volksabstimmung bereits am 12. Februar zusammen mit der Abgeordnetenhaus-Wahl abzuhalten, lehnen wir deshalb ab."

Auf der anderen Seite fordern die Grünen und Linken, beide Abstimmungen auf einen Tag zu legen. Die Initiatoren des Volksentscheids sehen das ebenso. Sie prüfen derzeit, rechtliche Schritte einzuleiten, sollte die Abstimmung nicht am Tag der Wahlwiederholung stattfinden.