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Wahlwiederholung in Berlin realistisch
Das Berliner Verfassungsgericht hält eine vollständige Wahlwiederholung für möglich | Element5 Digital

Wahlwiederholung in Berlin realistisch

28. September 2022

Fehlende Stimmzettel, lange Warteschlangen oder zwischenzeitlich geschlossene Wahllokale - vergangenes Jahr gab es eine Vielzahl von Pannen bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus, die dem Berliner Verfassungsgericht zufolge mandatsrelevant gewesen seien. Nun muss die Wahl voraussichtlich vollständig wiederholt werden, so lautet die aktuelle Einschätzung des Gerichts. Laut Gerichtspräsidentin Ludgera Selting werden darüber hinaus auch die Wahlen zu den Berliner Bezirksverordnetenversammlungen wiederholt werden müssen.

Verhandelt wurde heute über vier der 35 Einsprüche gegen das Wahlergebnis. Man sehe die Mandatsrelevanz für die Zweitstimme in allen 78 Wahlkreisen, so die Gerichtspräsidentin in der von ihr vorgetragenen ersten rechtlichen Einschätzung. Die Wahlfehler hatten demnach Einfluss auf die Sitzverteilung im Parlament. 

Die Richterin kritisierte an dieser Stelle die Landeswahlleitung im Gesamten. Diese sei ihrer Kontroll- und Koordinierungspflicht nicht ausreichend nachgekommen. So sei unter anderem die zu geringe Zahl an Wahlkabinen und Stimmzetteln eine direkte Folge "dieser unzureichenden Vorbereitung gewesen".

Die Richter*innen haben laut Gesetz drei Monate Zeit, um eine Entscheidung zu fällen. Je nach Entscheidung kann es dann zu einer vollständigen Wiederholung der Wahl kommen oder Wiederholungen in einzelnen Wahlkreisen.