Verlängerung der Corona Maßnahmen bis 31. März
Am Freitag entschied der Berliner Senat eine Neuregelung des Infektionsschutzgesetztes. Die Aufhebung der Schutz-Maßnahmen soll demzufolge erst nach einer Frist von zwei Wochen erfolgen. Ab dem 1. April gelten dann nur noch die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen wie dem öffentlichen Nahverkehr oder medizinischen Einrichtungen. An Schulen soll die Testpflicht vorerst bestehen bleiben.
Laut des neuen Infektionsschutzgesetzes soll es bestimmten Kommunen dennoch ermöglicht werden, Pandemie-Maßnahmen, wie die Maskenpflicht, Abstandsregelungen und Zugangsbeschränkungen beizubehalten oder wenn nötig, neu zu verhängen. Dafür müsste die Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage, durch eine noch ansteckendere Virusvariante oder überlasteten Krankhäusern, gegeben sein.
Dass davon im Moment nicht ausgegangen wird, betonte Franziska Giffey bereits am Dienstag. "Deswegen wird es auch nach dem jetzigen Sachstand keine Grundlage geben, um hier in Berlin einen Hotspot auszurufen." (kt)