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Verfassungsgerichtshof: „Volksentscheid Berlin autofrei“ zulässig
Kommt der private Autoverkehr in Berlins Innenstadt bald zum Erliegen? | Foto: querbeet, Canva

Verfassungsgerichtshof: „Volksentscheid Berlin autofrei“ zulässig

25. Juni 2025

Nach dem Willen einer Bürgerinitiative soll der private Autoverkehr innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings weitgehend untersagt werden. Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat heute die Zulässigkeit des eingereichten Volksbegehrens "Berlin autofrei" bestätigt.

Bereits im Sommer 2021 hatte die Bürgerinitiative mehr als 50.000 Unterschriften für die Einleitung eines Volksbegehrens zur Verkehrswende gesammelt. Im nächsten Schritt müssen innerhalb von vier Monaten die Unterschriften von mindestens sieben Prozent der Berliner Wahlberechtigten (ca. 170.000 Menschen) gesammelt werden. Würde auch dieses Vorhaben gelingen, käme der Volksentscheid. Dieser tritt jedoch nur in Kraft, wenn mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten zustimmt.

In der Folge käme es zunächst zu einer Übergangszeit von vier Jahren, in der fast alle Straßen im Innenstadtbereich zu „autoreduzierten Straßen“ bestimmt würden. Eine Autofahrt aus privaten Gründen wäre dann pro Person nur noch bis zu zwölfmal im Jahr möglich. Allerdings gelten Ausnahmen vom Autoverbot, die es für Menschen mit Behinderung, Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Müllabfuhr, Taxen, Busse sowie Wirtschafts- und Lieferverkehr geben soll.

Marie Wagner von „Volksentscheid Berlin autofrei“ verteidigt das geplante Vorhaben: "Wir haben den Weg eines Volksentscheids gewählt, weil wir weder vom aktuellen Senat, aber auch von der Senatsverwaltung vorher nicht gesehen haben, dass da wirklich der politische Wille besteht, etwas zu verändern."

Johannes Kraft, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, hingegen bezeichnet die Forderungen als „viel zu weitgehend“ und meint zudem: „Das bedeutet de facto, dass man den Menschen, die innerhalb des S-Bahn-Rings leben, das Auto verbietet.“ (mz)