Unterstützung des Wohnungsbaus – Fokus: Großstädte
Wohnungsraum ist knapp, muss schnell her und soll im Idealfall günstig sein. Doch so einfach ist das nicht. Eine Erleichterung soll nun das Baulandmobilisierungsgesetz bringen, das am vergangenen Freitag, vom Bundesrat beschlossen wurde. Damit soll es unter anderem den Kommunen erleichtert werden, Baugrundstücke für den Wohnungsbau umzuwandeln und freizugeben.
Mehr Tools für Kommunen
Das neu beschlossene Gesetz basiert auf Empfehlungen der Expertenkommission "Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik - Baulandkommission". Es enthält unter anderem eine Erleichterungen für Kommunen, Bauland für den Wohnungsbau freizugeben und die Ausweitung der kommunalen Vorkaufsrechte bei Problemimmobilien und brachliegenden Grundstücken. Auch ist eine Erweiterung des Baugebots im Gesetz enthalten, mit der Gemeinden dem Eigentümer eine Wohnbebauung vorschreiben kann. In dem Zuge erhalten sie auch ein neues Planungsinstrument, das der sektoralen Bebauung, mit dem sie einen Bauleitplan gezielt nur für den Wohnungsbau aufstellen können. Ein weiterer Bestandteil reguliert die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, die künftig einer Genehmigung unterliegt. Diese Genehmigungspflicht gilt bis zum 31.12.2025 und soll vor allem Mieter*innen in Großstädten schützen.
Verhaltene Zustimmung aus Wirtschaft und Landespolitik
Horst Seehofer, Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat begrüßt das neue Baulandmobilisierungsgesetz: „Das Baulandmobilisierungsgesetz setzt genau hier an: Die Kommunen können nun zum Beispiel Baulücken und brachliegende Flächen schneller und flexibler nutzen.“ Und fügt hinzu: „Die Verabschiedung durch den Bundestag ist ein Durchbruch für den Wohnungsbau in Deutschland.“
Kritischer sehen das regionale politische und wirtschaftliche Vertreter. So setzt Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen an dem Punkt der Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen an und bemängelt: „Allerdings bedaure ich, dass sich der Bundestag nicht auf einen wirksamen Umwandlungsstopp hat verständigen können. In den letzten fünf Jahren musste in Berlin die Umwandlung von etwa 29.500 Miet- in Eigentumswohnungen nur aufgrund der Regelung § 172 Abs. 4 S. 3 Nr. 6 BauGB genehmigt werden. Auf dieser Grundlage versprechen die Eigentümer*innen innerhalb von sieben Jahren ab der Begründung von Wohnungseigentum Wohnungen nur an die Mieter*innen zu veräußern. Tatsächlich wurden im selben Zeitraum aber bisher in nur 65 Fällen ein beabsichtigter Weiterverkauf an Mieter*innen genehmigt, was 0,22% der genehmigten Umwandlungen entspricht.“
Auch der Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Andreas Ibel, schaut kritisch auf das neue Gesetz. Er hält es für einen Bremsklotz für bezahlbares Wohnen, statt wirkungsvoll neues Bauland zu schaffen: „Die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau sind schon jetzt zu kompliziert, zu lähmend und werden es durch das neue Gesetz umso mehr. Im vergangenen Jahr gab es einen Überhang von fast 780.000 Wohnungen, die zwar genehmigt aber noch nicht fertiggestellt wurden. Das ist der höchste Stand seit mehr als 20 Jahren“, so Ibel. Der BFW-Präsident fügt hinzu: „Nun erschwert das Baulandmobilisierungsgesetz durch neue Auflagen den Wohnungsbau noch zusätzlich und benachteiligt systematisch die privaten Unternehmen.“
Ob das Baulandmobilisierungsgesetz helfen kann das Problem der Wohnraumknappheit zu lösen, wird sich in den nächsten Jahren zeigen. Dann wird klarer, ob das Gesetz in der Umsetzung anwendbar und sinnvoll ist. (kk)