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Umwandlungsverordnung um fünf Jahre verlängert
Bausenatorin Lompscher sieht die Verlängerung der Umwandlungsverordnung als wichtiges Instrument für eine sozialere Wohnungspolitik | Foto: Heike Georg via Pixabay

Umwandlungsverordnung um fünf Jahre verlängert

05. Februar 2020

Am Dienstag beschloss der Senat den Antrag von Katrin Lompscher, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, die Umwandlungsverordnung bis 2025 zu verlängern.

Die Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum wurde bereits 2015 zum ersten Mal verabschiedet. Die neue Verordnung tritt nun ab am 13. März 2020 für die nächsten fünf Jahre in Kraft.

Schutz vor Verdrängung

Laut der Senatorin ist die Umwandlungsverordnung ein wichtiges Instrument, um die Sozialstruktur in Milieuschutzgebieten zu erhalten: „Die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum führt häufig zur Veränderung der angestammten Bewohnerschaft. In den sozialen Erhaltungsgebieten können wir diese Entwicklung mit Hilfe der Umwandlungsverordnung dämpfen. Ihre hohe städtebauliche und wohnungspolitische Bedeutung steht damit außer Frage. In den momentan mit Rechtsverordnung durch die Bezirke festgelegten 59 sozialen Erhaltungsgebieten leben rund 900.000 Berlinerinnen und Berliner. Mit dem Erlass der Umwandlungsverordnung 2020 werden die Bezirke in die Lage versetzt, den Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in den vorhandenen und zukünftigen sozialen Erhaltungsgebieten wirksam weiter zu verfolgen.“

Begrenzte Wirkung der Umwandlungsverordnung

Allerdings ist fragwürdig, wie erfolgreich die Umwandlungsverordnung tatsächlich ist. Denn auch wenn das Gesetz die Überführung von Mietwohnungen in den Besitz von privaten Eigentümern erschweren soll, ist es 2018 zu über 5.000 Umwandlungen gekommen. Grund dafür sind Ausnahmefälle, die die sonst notwendige Genehmigungspflicht außer Kraft setzen. Dies ist zum Beispiel dann möglich, wenn der Eigentümer sich verpflichtet, in den folgenden sieben Jahren nach der Begründung des Wohnungseigentums Wohnungen nur an Mieter weiterzuverkaufen.

Soziale Wohnungspolitik durch strengeres Baurecht?

Die Hauptstadt verfügt über 58 Milieuschutzgebiete mit knapp 464.000 Wohnungen, in denen rund 887.000 Berlinerinnen und Berliner leben. Und obwohl die Wichtigkeit sozialer Erhaltungsgebiete außer Frage steht, werden in Berlin zunehmend Wohnungen privatisiert. Insgesamt wurden 2018 in Berlin rund 12.800 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt – besonders viele in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow. Mit der Verlängerung der Verordnung werden auch Stimmen laut, die Bausenatorin Lompscher für unfähig halten, ausreichend Wohnraum zu schaffen. Die einzige Lösung sei, so die Kritiker, nach wie vor der Neubau. (sz)