
Tariftreue Bauwirtschaft
Die Baubranche unternimmt erhebliche Anstrengungen, um die Tariftreuepflicht umzusetzen. Als mitgliederstärkster Arbeitgeberverband der regionalen Bauwirtschaft hat die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg (FG Bau) bereits im Dezember 2022, wenige Tage nach Inkrafttreten der Ausführungsvorschriften Tariftreue, ein FAQ zur Tariftreuepflicht für seine Mitgliedsunternehmen vorgelegt, das in Abstimmung mit der federführenden Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB) ständig weiterentwickelt wird.
Der direkte Austausch mit der SenWEB hat die Bauunternehmer für das Thema sensibilisiert. Dies spiegelt sich auch in der Kalkulation der Angebote wider. Darüber hinaus wird im fortlaufenden Austausch mit der SenWEB angestrebt, Lösungsansätze zu entwickeln, die Unternehmen und Verwaltung bei der Umsetzung der Tariftreuepflicht unterstützen.
„Unsere Unternehmen setzen sich aktiv für faire Arbeitsbedingungen und die Einhaltung tariflicher Vorgaben ein. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass die Kontrolle und Umsetzung der Regelungen mit Herausforderungen verbunden sind“, so Katarzyna Urbanczyk-Siwek, Geschäftsführerin der FG Bau.
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Schwierigkeiten bestehen auf Seiten der Verwaltung und der Vergabestellen einerseits in der wachsenden Komplexität des Vergabeverfahrens. Es braucht ständig neue Informationen zu aktuellen Tarifverträgen und zur Verständlichkeit der kalkulierten Angebote. Das setzt tarifrechtliches und bautechnisches Fachwissen voraus, das in den Verwaltungen oftmals fehlt. Andererseits kann die Verwaltung die Kontrollen bislang lediglich im Rahmen der Tätigkeit der Zentralen Kontrollgruppe leisten.
Nach Vorgabe des Gesetzes sollen fünf Prozent aller Vergaben in diesen Kontrollprozess einbezogen werden - tatsächlich sind es viel weniger. Im Austausch mit SenWEB war zuletzt im Februar 2024 von fünf Prozent der angestrebten Kontrollen die Rede, also von fünf Prozent der fünf Prozent. Hinzu kommt, dass die Kontrollen in der Regel erst zwei bis drei Jahre nach Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgen. Dies verhilft dem Bieter, der sich an die Tariftreuepflicht gehalten hat, nicht mehr zum Auftrag. Deshalb fordert die Bauwirtschaft, diese Kontrollen bereits während des Submissionsprozesses auf die eingereichten Angebote auszudehnen. Die von der Senatsbauverwaltung zugesagte Veröffentlichung der Evaluierungsergebnisse soll demnächst erfolgen. (red)