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Studie: Ein Monat Arbeit für Sozialleistungen
Laut Studie beliefen sich die Ausgaben für solche Sozialleistungen im Jahr 2022 auf etwa 6,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts | Ant Rozetsky, Unsplash

Studie: Ein Monat Arbeit für Sozialleistungen

30. März 2023

Eine Studie des Forschungszentrums Generationenverträge unter der Leitung von Professor Dr. Bernd Raffelhüschen (Universität Freiburg) im Auftrag des Bundesverband Der Mittelstand (BVMW) zeigt, dass der durchschnittliche deutsche Bürger pro Jahr einen Monat arbeiten muss, um Sozialleistungen zu finanzieren, für die keine vorangegangenen Beitragszahlungen geleistet wurden. Die Ausgaben für solche Sozialleistungen beliefen sich laut Studie im Jahr 2022 auf etwa 6,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, was ungefähr 255,2 Milliarden Euro entspricht.

Laut der Untersuchung gelten Personen, die nach dem 27. Mai 1980 geboren wurden, als Verlierer des Sozialstaats, während jüngere Generationen von den Sozialleistungen profitieren. Die Studie prognostiziert, dass bis zum Jahr 2050 etwa 26,7 Prozent aller Staatseinnahmen benötigt werden, um Sozialleistungen ohne vorangegangene Beitragszahlungen abzudecken, sofern der Leistungsumfang gleich bleibt.

BVMW-Chef Markus Jerger bewertet diese Ergebnisse als Bedarf für sozialpolitische Reformen, um den Druck auf zukünftige Generationen bezüglich der Kosten zu verringern. Allerdings seien solche Reformen aufgrund der Altersstruktur der Wählerinnen und Wähler in den kommenden Jahrzehnten politisch schwer umsetzbar. Es bleibe ein begrenztes Zeitfenster für die Modernisierung des Sozialstaates, welches schnellstmöglich für Strukturreformen genutzt werden sollte, die zu einer Reduktion der Ausgaben in allen Zweigen der Sozialversicherung führen.

Der BVMW drängt die politisch Verantwortlichen dazu, noch in diesem Jahr Maßnahmen zu ergreifen, um die steigenden Sozialausgaben ohne eine Erhöhung der Beiträge zu bewältigen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle Generationen fair an der Lastenverteilung beteiligt sind. Das Ziel besteht darin, den Schwellenwert für die Summe aller vier Sozialversicherungszweige auf 40 Prozent zu begrenzen. (kr)