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Staatsanwaltschaft Dresden prüft Firmeninsolvenz von Staatssekretär Matthias Hundt
Die Staatsanwaltschaft Dresden nimmt Hundts Vergangenheit unter die Lupe | Bild: Aflo Images, Canva

Staatsanwaltschaft Dresden prüft Firmeninsolvenz von Staatssekretär Matthias Hundt

26. Mai 2026

Der im März neu ins Amt eingeführte Berliner Staatssekretär für Digitalisierung, Matthias Hundt (CDU), Nachfolger für Martina Klement (CSU), muss sich wegen seiner Vergangenheit als Unternehmer in Sachsen kritischen Fragen der Staatsanwaltschaft Dresden stellen. Nach Medienrecherchen gibt es Fragen zur Insolvenz einer Firma, die der aus Sachsen stammende Unternehmer als Geschäftsführer leitete. Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Bei dem Verfahren geht es um die inzwischen gelöschte SDC Sachsen Digital Consulting GmbH. Die Firma war in Dresden ansässig und gab als Geschäftszweck unter anderem die Planung und Realisierung von IT-Projekten und „Innovationsmanagement im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie“ an.

Im August 2025 stellten zwei Krankenkassen beim Amtsgericht Dresden den Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens. Dies geschieht erst, wenn Unternehmen Sozialabgaben trotz Mahnungen über einen längeren Zeitraum nicht abführen. Die Krankenkassen haben sich auf Anfrage nicht zu dem Fall geäußert. Matthias Hundt ließ über seinen Anwalt mitteilen, es habe „Uneinigkeit über die Berechtigung relativ geringfügiger Krankenversicherungsbeiträge“ bestanden. Inzwischen hätte man sich mit den Krankenkassen geeinigt.

Vorausgegangen ist nach Hundts Angaben der Konkurs eines Auftraggebers gewesen, der 80 Prozent des Umsatzes ausgemacht hätte. In Sachsen prüfen die zuständigen Staatsanwaltschaften bei Insolvenzverfahren routinemäßig, ob der Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegt. Das ist auch im Fall von Hundts Firma geschehen. Die Staatsanwaltschaft erklärte schriftlich, man habe „vor dem Hintergrund der am 25.11.2025 erfolgten Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der SDC Sachsen Digital Consulting GmbH ein Ermittlungsverfahren wegen verschiedener Insolvenzstraftaten eingeleitet.“

Die Ermittlungen sind jedoch bei weitem noch nicht abgeschlossen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Hundts Anwalt erklärte dazu: „Die Staatsanwaltschaft gibt uns auf Anfrage derzeit keinerlei Auskunft über einen etwaigen Tatvorwurf oder auch nur darüber, ob es Ermittlungen im Zusammenhang mit der Insolvenz der SDC Sachsen Digital Consulting GmbH gibt.“

In den vergangenen zwei Jahren wurden noch bei zwei weiteren Firmen, an denen Matthias Hundt beteiligt war, Insolvenzverfahren eingeleitet. In einem Fall wurde die Eröffnung durch das Amtsgericht Dresden „mangels Masse“ abgelehnt, was auf ein unzureichendes Vermögen verwies, um die Kosten des Verfahrens zu decken. In einem weiteren Fall läuft das Verfahren noch. (red)