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Richtig handeln, wenn's gekracht hat: In vielen Fällen ist ein Kfz-Unfallgutachter unverzichtbar
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Richtig handeln, wenn's gekracht hat: In vielen Fällen ist ein Kfz-Unfallgutachter unverzichtbar

25. Oktober 2021

Ist es zu einem Verkehrsunfall gekommen, liegen die Nerven meist blank. Viele Fahrzeugführer sind sich in derartigen Situationen sehr unsicher, was bezüglich der Schadensabwicklung genau zu tun ist und wie die Versicherung am schnellsten zur Zahlung bewegt werden kann. In den meisten Fällen kann es daher eine gute Idee sein, einen Experten mit derlei Fragen zu betrauen. In der deutschen Hauptstadt finden sich zuverlässige Kfz-Gutachter für Berlin, die hier mit viel Erfahrung und Sachverstand zur Stelle sind.

Ursachenforschung als erster Schritt

Nach einem Verkehrsunfall steht nicht immer sofort fest, wie es zu dem Schadensereignis kam und wie sich das Verhalten der einzelnen Beteiligten auf den Hergang ausgewirkt hat. Es ist daher sehr wichtig, zunächst genau zu prüfen, wie sich die jeweilige Situation tatsächlich darstellt und welches Fehlverhalten vorgelegen hat. Auch sind eventuelle technische Funktionsstörungen (von zu niedrigem Reifendruck über defekte Beleuchtungseinrichtungen bis hin zum Versagen der Bremsen) zu bedenken und bei der Bewertung der Schuldfrage zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang muss angemerkt werden, dass auch moderne Fahrassistenzsysteme versagen und durch Fehlfunktionen zum Entstehen eines Unfalls beitragen können. Da derartige Bauteile sehr komplex sind, lässt sich oft nur durch einen Fachmann feststellen, ob eine Störung vorgelegen hat. Ein versierter Kfz-Gutachter verfügt heute aber über entsprechende Kenntnisse und Prüfmethoden, um eine Antwort auf diese Frage zu finden und sodann die richtigen Schlüsse zu ziehen.

Bei klarer Rechtslage kann ein Sachverständiger entbehrlich sein

Liegt eine Situation vor, in der die Rechtslage unzweifelhaft ist (etwa bei einem Wildunfall mit nur geringem Sachschaden), kann die Beauftragung eines Sachverständigen möglicherweise unterbleiben. Dies gilt insbesondere dann, wenn nur das eigene Fahrzeug betroffen ist und für dieses keine Kaskoversicherung besteht. In solchen Fällen würden durch ein Gutachten unnötige Kosten entstehen, die letztlich nur die Gesamtschadenssumme erhöhen.

Bei Personenschaden immer einen Unfallgutachter beauftragen!

Grundsätzlich gilt: Immer dann, wenn bei einem Verkehrsunfall Personen zu Schaden gekommen sind, ist die Einbeziehung eines Kfz-Gutachters unverzichtbar. Der Grund hierfür liegt in der Komplexität der versicherungsrechtlichen Auswirkungen des Geschehens. Neben Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen können sich aus einem Unfall möglicherweise nämlich langfristige Rentenzahlungen oder teure Dauerbehandlungen ergeben, für die die Versicherung des Unfallverursachers auszukommen hat. Da die Schuldfrage in vielen Fällen aber aus einer Reihe von Faktoren bestimmt wird und nicht selten mehrere Personen für den Schaden anteilig aufzukommen haben, muss die Quote der eigenen Beteiligung sicher festgestellt werden. Dies ist praktisch nur mit einem qualifizierten Unfallgutachten eines Kfz-Sachverständigen möglich. Betroffene sollten hier auch nicht blind auf einen von der Versicherung beauftragten Gutachter vertrauen, sondern lieber selbst aktiv werden. Da Unfälle mit Personenschaden sehr hohe Forderungen nach sich ziehen können, muss unparteiisch und präzise ermittelt werden, wer in welcher Weise am Geschehen beteiligt ist.

Fazit: Ein Kfz-Gutachter hilft nach Unfällen weiter

In vielen Fällen ist es überaus ratsam, nach einem Unfall die Dienste eines unabhängigen Kfz-Gutachters in Anspruch zu nehmen. Nur so lassen sich der Unfallhergang, die Quote der eigenen Beteiligung und somit auch die persönliche Haftung zweifelsfrei feststellen. Und wer schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, bekommt die Kosten für das Gutachten sogar von der Versicherung des Unfallverursachers erstattet. (red)