Platzproblem in Berlin – und der davon betroffene Wirtschaftsverkehr
Berlin muss als Großstadt in seinem Straßenverkehr viele Interessen und Forderungen nach Platzverteilung unter einen Hut bringen. Gar nicht so einfach bei so vielen Interessensparteien wie dem öffentlichen Nahverkehr, PKW- und Fahrradfahrer sowie Fußgänger. Auch der Wirtschaftsverkehr mit seiner Logistik fordert seinen Platz ein.
Regeln beruhigen die Gemüter – oder doch nicht?
Regine Günther Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, legte am 20.01.2021 dem Senat eine Vorlage mit den neuen Abschnitten „Wirtschaftsverkehr und Neue Mobilität“ im Berliner Mobilitätsgesetz vor. Das Gesetz, das im Sommer 2018 vom Abgeordnetenhaus verabschiedet wurde, soll durch diese beiden Themenfelder ergänzt werden. Am Montag, den 03.05.2021, diskutierte der Wirtschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses die künftigen Regelungen für den Wirtschaftsverkehr im Mobilitätsgesetz.
Die ergänzenden Regelungen des Gesetzes im Detail
Zwei Punkte neben vielen weiteren, die das Gesetz in seinen Regeln erweitern sind die Stadtverträglichkeit und die Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsverkehrs. Ersterer legt fest, dass die Stadtverträglichkeit durch Meidung der Hauptverkehrszeiten und durch Nutzung von emissionsarmen Fahrzeugen durch den Wirtschaftsverkehr erreicht werden soll. Die Funktionsfähigkeit soll durch Sicherung von Flächen und Erhaltung sowie Reaktivierung von bestehenden Infrastrukturanlagen der Schienen- und Wasserstraßen sowie der öffentlichen Binnenhäfen sichergestellt werden.
Kritik aus der Wirtschaft
Die lange Erarbeitungszeit der zusätzlichen Gesetzesregelungen sind für Jörg Nolte, Geschäftsführer Wirtschaft und Politik der IHK Berlin ein Dorn im Auge: „Es hat lange gedauert, bis endlich auch der Wirtschaftsverkehrsteil für das Berliner Mobilitätsgesetz im Parlament angekommen ist. Fakt ist: Schon heute findet der Wirtschaftsverkehr kaum mehr Platz zum Laden, Liefern und Entsorgen. Die Regelungen müssen jetzt zügig beschlossen – und vor allem umgesetzt werden.“
Christian Amsinck, UVB-Hauptgeschäftsführer, kritisiert hingegen die Vernachlässigung der Bedeutung des Wirtschaftsverkehrs durch den Senat: „Den Wirtschaftsverkehr erst nach dem Rad-, dem öffentlichen und dem Fußverkehr ins Mobilitätsgesetz aufzunehmen, zeugt allerdings von falschen Prioritäten. Die Bedeutung des Wirtschaftsverkehrs für das Funktionieren der Stadt ist so hoch, dass eine frühzeitigere Behandlung nötig gewesen wäre. Schließlich hat die Koalition Regelungen für den Radverkehr schon vor drei Jahren verabschiedet.“
Der Senat kämpft nicht nur mit dem Platzproblem und seiner Verteilung auf der Straße, sondern auch mit dem Zwiespalt zwischen den Forderungen aus der Wirtschaft und Gesellschaft und der eigenen Umsetzung. (kk)