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Novellierung des Vergabegesetzes
Sebastian Stietzel, Präsident der IHK Berlin | © IHK Berlin

Novellierung des Vergabegesetzes

17. Juni 2026

Die Fraktionen von CDU und SPD hatten am 29. April dem Abgeordnetenhaus einen Gesetzentwurf zur grundlegenden Novellierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vorgelegt. Morgen soll die Novellierung beschlossen werden.

Kernstück ist die Anhebung der Wertgrenzen auf 75.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie auf 500.000 Euro für Bauleistungen – bei gleichzeitiger Ausdehnung der Tariftreueverpflichtung auf alle Aufträge ab 1.000 Euro.

IHK-Präsident Sebastian Stietzel ordnet den kommenden Beschluss eher skeptisch als eine ist eine vertane Chance ein: „Die Überarbeitung des Vergabegesetzes ist leider erneut ein Beispiel dafür, dass gut gemeint und gut gemacht nicht zwangsläufig dasselbe sind. Grundsätzlich ist es richtig, das Vergaberecht zu modernisieren. Es ist im Übrigen auch dringend notwendig, weil immer weniger Berliner Unternehmen an hiesigen Ausschreibungen teilnehmen. Mit der vorliegenden Novelle des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes wird die Modernisierungschance allerdings nicht nur vertan, sondern die Situation sogar verschärft. Hauptgrund ist die radikale Absenkung der Wertgrenze für die Anwendung der Tarifbindung bei Liefer- und Dienstleistungen auf 1.000 Euro. Das wird im Ergebnis 80 Prozent der Berliner Unternehmen faktisch von öffentlichen Aufträgen ausschließen. Um Missverständnissen vorzubeugen: Gute Arbeit muss natürlich angemessen bezahlt werden. Tarifbindung ist hierfür aber die falsche Bewertungsmatrix. Denn die Nicht-Tarifbindung ist Ausdruck der kleingewerblich und mittelständisch geprägten Berliner Wirtschaftsstruktur, nicht mangelnder Fairness. Der gesetzliche Mindestlohn setzt eine klare Untergrenze, und die große Mehrheit der Unternehmen zahlt darüberhinausgehende Löhne. Die neue Regelung wird den ohnehin rückläufigen Wettbewerb bei öffentlichen Ausschreibungen also weiter schwächen. Wenn die Koalition es ernst meint mit der Vereinfachung der Vergabe, muss sie den Fehler bei der Tarifbindung unverzüglich korrigieren.“ (red)