Normenkontrollklage gegen Berliner Mietendeckel eingereicht
Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wurde heute von Fraktionsmitgliedern der CDU/CSU und der FDP im Bundestag ein Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen den Mietendeckel eingereicht.
Ausreichend Unterstützung der Normenkontrolle aus dem Deutschen Bundestag
Die heutige Normenkontrollklage wurde von 284 Abgeordneten unterstützt. Damit ist das notwendige Quorum von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages deutlich übertroffen.
„Die Immobilienwirtschaft ist mehr denn je gefragt, wenn es darum geht, die Wirtschaft nach der Corona-Pandemie wieder anzukurbeln. Deshalb ist es eine gute Nachricht, dass heute beim Bundesverfassungsgericht ein Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen den Mietendeckel eingereicht wurde. Planungs- und Rechtssicherheit sind jetzt wichtiger denn je – auch für neue Investitionen“, sagte Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen heute in Berlin.
„Eine weitere gute Nachricht wäre, wenn das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr über die Normenkontrollklage entscheidet“, ergänzte der BFW-Präsident. „Angesichts der Corona-Auswirkungen und dem hohen Risiko, dass die Immobilienunternehmen durch Ausfälle von Mietzahlungen schultern, brauchen wir schnellstmöglich Klarheit – und zwar gleichermaßen für Vermieter und Mieter!“
„Die Corona-Pandemie hat gezeigt: Mieter und Vermieter lösen aufkommende Schwierigkeiten am Besten in gegenseitigem Einvernehmen“, betonte Ibel. „Mit dem Mietendeckel werden Mieter und Vermieter jedoch gegeneinander ausgespielt, ohne dass die Ursachen für den Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Angriff genommen werden. Jetzt ist Miteinander gefragt, statt Gegeneinander! Eine Trendwende gelingt uns hier nur durch eine Ausweitung des Angebots – mit mehr bezahlbarem Neubau.“
Kritik am Mietendeckel
Ein wichtiges Argument der Kritiker ist, dass der Mietendeckel sozial ungerecht sei. Denn er spiegele nicht den Berliner Wohnungsmarkt wider. Vielmehr würden ausschließlich Gutverdienende in schönen Wohnungen und gehobenen Lagen von diesem Gesetz profitieren. Die versprochenen Entlastungen würden nicht in den einfacheren Lagen greifen.
Darüber hinaus ist der gewünschte Effekt des Mietendeckels auch zwei Monate nach Inkrafttreten nicht eingetreten. So ergab eine aktuelle Datenanalyse von ImmoScout24, dass das Angebot an Mietendeckel-konformen Mietwohnungen auf einem sehr niedrigen Niveau stagniere. Zum Stichtag 30. April lägen mit 91,4 Prozent weiterhin fast alle der in Berlin angebotenen Bestandswohnungen über den Obergrenzen des Mietendeckels. (red)