Niederlage für Verkehrssenatorin Jarasch - Verwaltungsgericht hebt Sperrung der Friedrichstraße auf
Weichenstellung für die Berliner Verkehrspolitik: Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat heute im Eilverfahren die Rechtswidrigkeit des jetzigen Zustandes der für den Autoverkehr gesperrten Friedrichstraße festgestellt und die Aufhebung der Sperrung verfügt. Damit müssen die Verkehrsschilder vom gescheiterten Verkehrsversuch „Flaniermeile Friedrichstraße“, der bereits seit Oktober 2021 beendet ist, binnen zwei Wochen nach Rechtskraft der Entscheidung entfernt und die Straße wieder für den Autoverkehr freigegeben werden, entschied das Verwaltungsgericht.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Voraussetzungen für die Straßensperrung aktuell nicht mehr vorlägen. So könnten die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßenstrecken nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten. Der Erlass einer verkehrsregelnden Anordnung setze damit eine konkrete Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs voraus. Dies sei im vorliegenden Fall nicht gegeben, erklärten die Richter.
Stattdessen habe die Senatsverkehrsverwaltung ihre Anordnung nur darauf gestützt, dass die Aufenthaltsqualität in der Friedrichstraße als Geschäftsstraße verbessert werden solle. Die Straßenverkehrsordnung enthalte aber keine Rechtsgrundlage, um den Autoverkehr allein wegen verkehrsordnungspolitischer Konzeptionen zu verdrängen.
Die Senatsverkehrsverwaltung hatte einen Abschnitt der Friedrichstraße im Zuge eines Verkehrsversuchs seit August 2020 für den Autoverkehr gesperrt. Seither ist der Teil zwischen Leipziger Straße und Französischer Straße nur Fußgängern und Radfahrern vorbehalten.
Der Verkehrsversuch endete offiziell bereits am 31. Oktober 2021. Dennoch blieb die Straße seither gesperrt, weil der Senat, insbesondere Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne), den Abschnitt zu einer Fußgängerzone umbauen wollte. Hiergegen klagten Gewerbetreibende, die sich zum Aktionsbündnis „Rettet die Friedrichstraße“ zusammengeschlossen hatten. Antragstellerin Anja Schröder, Inhaberin des Weinladens Planet Wein in der Charlottenstraße und Wortführerin der Geschäftsleute, hat nun im Eilentscheid vom Verwaltungsgericht Recht bekommen. (rj)