Neuwahl: Enge Zeitfenster für Berlin und Brandenburg
Mit der Vertrauensfrage im Bundestag hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) heute den Weg für Neuwahlen am 23. Februar 2025 freigemacht. Ein Stresstest auch für die Wahlämter in Berlin und Brandenburg. Sorgen bereiten insbesondere die kurzen Fristen.
Zunächst wäre da der Stichtag für die Wählerverzeichnisse bis zum 12. Januar 2025. Wer bis dahin als deutscher Staatsbürger in einem Wahlkreis gemeldet ist, darf zur Wahl gehen, das betrifft auch die im Ausland lebenden Deutschen. In Berlin sind dafür die zwölf Bezirke zuständig, in Brandenburg werden die Wahlbenachrichtigungen durch die Gemeindebehörden, Ämter und kreisfreien Städte verschickt.
Zeitkritisch ist auch die Briefwahl. In der Regel haben die Wähler rund sechs Wochen Zeit, ihre Stimme per Post abzugeben. Diesmal werden es jedoch nur ein bis zwei Wochen sein, da die ersten Briefwahlunterlagen wohl erst ab dem 10. Februar verschickt werden. Der Grund: die Parteien haben bis zum 20. Januar Zeit, ihre Listenaufstellungen anzufertigen, und letzte mögliche Streitpunkte könnten vom Bundeswahlausschuss noch bis zum 30. Januar geklärt werden. Danach erst werden die Wahlzettel gedruckt und schnellstmöglich versandfertig gemacht, wie Brandenburgs Landeswahlleiter Josef Nußbaum erläutert: „Das bedeutet für die eine oder andere Gemeinde, dass am Wochenende gearbeitet werden muss.“ Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler rät indes möglichst vom Postweg ab, da der Versand trotz Post-Priorität zu lange dauern könnte.
Damit sich die Berliner Pannenwahl von 2021 nicht wiederholt, wurden das Landeswahlamt und die Bezirkswahlämter personell aufgestockt, sowie laut Bröchler der Austausch zwischen Land, Bezirken und technischen Dienstleistern enger organisiert. In Brandenburg sei man hingegen noch „im Flow, wenn auch unfreiwillig“, so Landeswahlleiter Nußbaum, da die letzte Landtagswahl gerade mal zwei Monate her ist. (mz)