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Milieuschutzgebiete: Maßnahme zeigt Wirkung
Milieuschutzgebiete: Alle baulichen Maßnahmen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig | Foto: pexels.com

Milieuschutzgebiete: Maßnahme zeigt Wirkung

08. Januar 2019

Seit März 2015 gibt es in Berlin Milieuschutzgebiete. Nur nach behördlicher Genehmigung ist die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in sozialen Erhaltungsgebieten (sog. Milieuschutzgebiete) erlaubt. Die Bezirke setzen die Umwandlungsverordnung um, wobei sie durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durch ein Monitoring unterstützt werden.

Milieuschutzgebiete: Umwandlungen weiter rückläufig

Gerade ist der Bericht für 2017 mit erfreulichen Ergebnissen erschienen. Demnach zeigt die Genehmigungspflicht nachhaltig dämpfende Wirkung auf das Umwandlungsgeschehen. In den 21 sozialen Erhaltungsgebieten des Jahres 2015 waren auch 2017 weiter rückläufig. Die Zahl ist von rund 5.000 Wohnungen im Jahr 2015 auf rund 2.600 Wohnungen im Jahr 2017 zurückgegangen. In den weiteren 21 sozialen Erhaltungsgebieten, die 2016 und 2017 festgelegt wurden, sind die Entwicklungen differenzierter zu betrachten. Allerdings zeichnet sich mit längerem Bestand auch hier eine dämpfende Wirkung auf das Umwandlungsgeschehen ab.

Umwandlungsverordnung greift

Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Umwandlungsgeschehen in Berlin in 2017 insgesamt deutlich erhöht. Die Umwandlungsquote stieg um rund 25 Prozent. In den sozialen Erhaltungsgebieten verringerte sich die Anzahl der umgewandelten Wohnungen um drei Prozent. Im übrigen Stadtgebiet erhöhte sie sich dagegen um 48 Prozent. Die Umwandlungsverordnung in den sozialen Erhaltungsgebieten hat zu einer insgesamt deutlich gemäßigteren Entwicklung in der gesamten Stadt beigetragen.

„Die Umwandlungsverordnung hat erneut bewiesen, dass sie Wirkung entfaltet“, so Senatorin Katrin Lompscher. Für Lompscher bleibt sie eines der wichtigen Instrumente der Bezirke, um die soziale Zusammensetzung in den einzelnen Kiezen zu erhalten. Nach der Erhöhung der Anzahl der Milieuschutzgebiete in 2018 auf 56, kann die Verordnung laut Lompscher noch stärker greifen. „Ich sichere den Bezirken auch im kommenden Jahr meine volle Unterstützung beim Erlass neuer Milieuschutzgebiete zu“, versichert die Stadtentwicklungssenatorin. (red)