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Mietpreisbremse wird verlängert
Appartementblock | Pixabay (Mustafa ünlü)

Mietpreisbremse wird verlängert

10. April 2024

Nach langwierigen Verhandlungen haben sich SPD und FDP auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse geeinigt. Die Regelung, die besagt, dass in angespannten Wohnungsmärkten die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Wesentlichen nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf, wird somit nicht Ende 2025 auslaufen, sondern bleibt bis 2029 in Kraft.

Durch die Mietpreisbremse sollen Mieter vor überhöhten Mietpreisen geschützt und bezahlbarer Wohnraum erhalten bleiben. Vermieter müssen bei der Erstvermietung oder Wiedervermietung einer Wohnung die ortsübliche Vergleichsmiete offenlegen. Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen sind jedoch von der Mietpreisbremse meist ausgenommen. Die Mietpreisbremse ist jedoch oft umstritten, da sie in der Praxis nicht immer effektiv ist und teilweise zu Umgehungsstrategien seitens der Vermieter führt. (mr)