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Mietpreisbremse verstößt nicht gegen das Grundgesetz
Mietpreisbremse verstößt laut Bundesverfassungsgericht nicht gegen das Grundgesetz | Foto: mastersenaiper via Pixabay

Mietpreisbremse verstößt nicht gegen das Grundgesetz

20. August 2019

Vor zwei Tagen hatte die große Koalition eine Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Heute hat hieß es vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Die Mietpreisbremse verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das bedeutet, dass Vermieter damit einen Eingriff in ihr Wohneigentum grundsätzlich dulden müssen.

Verfassungsgerichtsurteil zur Mietpreisbremse: Rechtlich möglich, politisch gescheitert

„Selbst wenn nun feststeht, dass die einmalige Mietpreisbremse rechtlich möglich war, ist das Instrument politisch gescheitert. Das gilt insbesondere für die kürzlich beschlossene Verlängerung auf zehn Jahre und die beabsichtigten Mietspiegelmanipulationen“, bewertet Andreas Ibel, Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli.

In der heute veröffentlichten Entscheidung erklärt das höchste deutsche Gericht die Mietpreisbremse in ihrer bisherigen Form vereinbar mit der Eigentumsgarantie, der Vertragsfreiheit und dem allgemeinen Gleichheitssatz.

Gericht hebt auch negative Folgen hervor

Allerdings hebt es auch eine Vielzahl an unerwünschten und negativen Wirkungen der Bremse hervor: Dazu zählen eine weitere Verknappung des Marktes, die überwiegende Bevorteilung von Besserverdienern und die Gefahr der Aufgabe von Vermietungen. Das Gericht führt anschließend aus, es sei jedenfalls „nicht vollkommen unwahrscheinlich“, dass auch einkommensschwache Haushalte Vorteile haben könnten.

„Für den verfassungsrechtlichen Bestand der Regelung mag diese Mutmaßung zwar gerade noch genügen. Politisch ist dieses Auseinanderfallen von Absicht und Wirkung aber nicht mehr haltbar! Die Mietpreisbremse öffnet die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter“, kritisierte BFW-Präsident Ibel.

Zeitliche Begrenzung eines der Hauptargumente

Als wesentliches Argument bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes tauchen immer wieder die Befristung der Bremse und die Orientierung an dem bestehenden Vergleichsmietensystem mit dem Bezugszeitraum von vier Jahren auf.

Scharfe Kritik vom BFW

„Hätte das Gericht seine schon am 18. Juli 2019 getroffene Entscheidung am letzten Freitag veröffentlicht, hätte der Koalitionsausschuss weder die Verlängerung der Mietpreisbremse noch die Verlängerung des Betrachtungszeitraums des Mietspiegels beschlossen. Wir hoffen, dass die Ministerien, die Bundesregierung und die Abgeordneten das Urteil im weiteren Verfahren berücksichtigen. Die Farce um die Mietpreisbremse muss ein Ende haben“, forderte Ibel. „So große Hoffnungen das Gesetz suggeriert, so wirkungslos ist es in der Praxis!“ (red)