BusinessMagazin
Mehrwegangebotspflicht soll der Vermüllung in Berlin entgegenwirken
Umweltsenatorin Bettina Jarasch und Bundesumweltministerin Steffi Lemke in der Gorilla Bäckerei in Neukölln | BERLINboxx

Mehrwegangebotspflicht soll der Vermüllung in Berlin entgegenwirken

03. Februar 2023

Seit dem 01.Januar 2023 gilt eine Mehrwegangebotspflicht für Restaurants, Bistros und Cafés, das sieht die Änderung des Verpackungsgesetzes vor. InhaberInnen werden damit verpflichtet, in ihren Betrieben Mehrwegbehälter To-Go anzubieten. Ziel ist es, der Flut an Einwegverpackungen entgegenzuwirken. Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) und Berlins Umweltsenatorin Bettina Jarasch (Bündnis 90/Die Grünen) besuchten gemeinsam die Gorilla Bäckerei in Neukölln, um über das neue Gesetz zu informieren.

Große Betriebe sind seit Jahresbeginn dazu verpflichtet, eine Mehrwegverpackung im Betrieb vorzuhalten. Kleine Betriebe mit einer Verkaufsfläche von bis zu 80 Quadratmetern und weniger als fünf Beschäftigten müssen es ermöglichen, mitgebrachte Gefäße der Kundschaft zu befüllen.

„Wir haben in Berlin eine ausgeprägte Take-Away und Fast Food-Kultur, bei der viel Verpackungsmüll zusammenkommt. Deshalb ist es wichtig, dass wir hier etwas ändern“, sagte Bettina Jarasch in ihrer Eröffnungsrede im Gorilla. Das neue Gesetz mache die Maßnahmen für mehr Nachhaltigkeit einfacher und zeige den KonsumentInnen, dass Mehrweg belohnt werde. Durch die neue Pflicht werde das Nachhaltigkeitsbewusstsein gestärkt, was wiederum ausschlaggebend für die Umwelt sei.

Unter den Anwesenden waren auch Frithjof Wodarg, Geschäftsführer der Bäckerei Gorilla, und Michael Kappler, Mitgründer des Nahrungsverpackungsunternehmens SYKELL.

Michael Kappler stellte den Anwesenden das Pfandsystem seines Unternehmens vor, das für Mehrwegbehälter entwickelt wurde. Mit dieser Methode soll die Rückgabe der Behälter so einfach wie die von Pfandflaschen sein. Damit werde den KundInnen die Hemmnis genommen, Mehrwegbehälter zu nutzen. Denn: vielen sei es zu umständlich, immer in denselben Laden, in dem sie den Behälter erworben haben, zurückzugehen, nur um ihre Behälter zurückzugeben.

Frithjof Wodarg hat seine eigene Lösung für versäumte Rückgaben. „Wenn die KundInnen die Behälter nach zwei Wochen nicht zurückgeben, erhalten sie eine Mahnung und eine Zehn-Euro- Strafe. Das funktioniert gut.“

Wie lange es brauchen wird, bis alle Gastronomen das neue System in ihren Betrieben etabliert haben, bleibt offen. Die Politik lasse ihnen Luft, bis sie in das System reingekommen seien, so Jarasch. Auf die Frage, wie kontrolliert werde, ob die Pflicht von allen eingehalten werde, antwortete die Senatorin, dass die Bezirke selbst entscheiden, wie die Mehrwegpflicht überprüft werde. Friedrichshain etwa nutze das Stichprobensystem. (bk)