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Lockerungen und Bußgeld
Bald droht Bußgeld, wenn man sie nicht in Bahn und Supermarkt trägt. | Foto: Bild von Ирина Ирина auf Pixabay

Lockerungen und Bußgeld

24. Juni 2020

Kontaktbeschränkungen werden aufgehoben, ein Bußgeld für die Verletzung der Maskenpflicht eingeführt. Berlin und Brandenburg werden in Zukunft enger zusammenarbeiten.

Mehr Freiheiten für die Berliner

In den letzten zwei Wochen sind die Zahlen der Corona-Infizierten in Berlin wieder deutlich gestiegen. Erst brach der Virus in einem Wohnblock in Neukölln aus, nun betrifft es ein Gebäude in Friedrichshain. Der Senat sieht die Lage dennoch unter Kontrolle: „Corona-Ausbrüche in Berlin sind noch lokal isolierbar“, erklärte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci in einem Interview mit dem RBB.

Eine gewisse Zuversicht seitens des Senats lässt auch die gestrige Senatssitzung vermuten: Die Kontaktbeschränkungen werden ab Freitagabend gänzlich erlassen. Es ist dementsprechend wieder erlaubt, sich in einer Gruppe mit mehr als fünf Personen aufzuhalten, die nicht aus maximal zwei Haushalten kommen. Zudem dürfen Familienfeiern mit bis zu 300 Personen stattfinden. Nach dem 31. August könnten sogar Veranstaltungen im Freien mit mehr als 1.000 Teilnehmern erlaubt sein.

Keine Maske in der Bahn kostet 50 bis 500 Euro

Eine Bedingung kam jedoch hinzu: ein Bußgeld kommt nun auf jeden zu, der keinen Mund-Nasen-Schutz trägt, wenn er dazu verpflichtet ist. Die Pflicht Mund und Nase zu bedecken gilt bereits seit einigen Wochen im öffentlichen Nahverkehr, in Supermärkten und sonstigen Geschäften. Doch gerade in Bus und Bahn wurde diese Regel häufig nicht beachtet, obwohl sie maßgeblich zur Eindämmung des Virus beiträgt. Daher kann bei einem Regelverstoß nun eine Gebühr zwischen 50 und 500 Euro berechnet werden.

„Wir haben bisher mit Aufforderungen, mit Ermahnungen gearbeitet und auch viel erreicht in Berlin“, sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller. Aber gerade in dieser Phase, in der Infektionszahlen wieder leicht nach oben gingen, reiche das nicht mehr. „An den Stellen, an denen wir sehen, dass einige sorgloser damit umgehen, muss man deutlicher nachfassen, ganz besonders im ÖPNV. Da waren sich heute im Senat alle einig, da ist jetzt etwas zu tun.“, so Müller weiter.

Zudem wird auch weiterhin aufgefordert den Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Verboten ist weiterhin die Öffnung von Tanzlokalen, Saunen und Bordellen. Trotz der Lockerungen darf nicht in geschlossenen Räumen gesungen werden, da sich die Viren dabei besonders schnell verbreiten. In Geschäften können sich nun wieder mehr Personen als zuvor befinden. Es besteht die Regel eine Person pro zehn Quadratmeter (bis jetzt war es eine Person pro 20 Quadratmeter). Auch können Getränken und Speisen nur am Tisch serviert werden und Hygienekonzepte müssen bei Veranstaltungen weiterhin vorgelegt werden.

Die Lockerungen befreien nicht von Verantwortlichkeit

Die weiteren Lockerungen werden vielerorts begrüßt und dennoch mit Sorge betrachtet. Zum einen hilft es der wirtschaftlichen Situation Berlins enorm, zum anderen fürchten die Bürger eine zweite Welle, welche einen zweiten Lockdown mitbringt und die Folgen dessen für die Wirtschaft mag man sich nicht vorstellen.

„Die Corona-Pandemie nimmt sowohl Wirtschaft als auch Gesellschaft seit Beginn des Ausbruchs stärker in die Pflicht der Selbstverantwortung zum Wohle der Gemeinschaft. Die heute beschlossenen Lockerungen des Senats entlassen uns nicht aus dieser Verantwortlichkeit.“, betonte IHK-Präsidentin Beatrice Kramm. Natürlich sei es für die hiesige Wirtschaft gut, dass das gesellschaftliche Leben wieder mehr aufblühen könne, allerdings zeige uns die punktuellen Ausbrüche andernorts, wie fragil die Situation auch in Berlin bleibe. Die Gefahr einer zweiten Pandemie-Welle sei noch nicht gebannt, deshalb sei es umso wichtiger, dass die Hygieneschutzregeln von allen eingehalten werden, die Umsetzung kontrolliert wird und Verstöße auch sanktioniert werde. „Jeder von uns ist hier in der Verantwortung, seinen Anteil dazu beizutragen, dass ein zweiter Lockdown und damit ein zweiter Wirtschaftseinbruch verhindern wird.“, so Kramm.

Berlin-Brandenburg: „Strategischen Gesamtrahmen Hauptstadtregion“

Neben Corona besprach der Senat auch weitere Themen. So erörterten sowohl die Berliner als auch die Brandenburger Abgeordneten auf den jeweiligen Sitzungen, dass die beiden Bundesländer an einem „Strategischen Gesamtrahmen Hauptstadtregion“ arbeiten. Ziel ist ein Konzept zu erstellen, um ein gemeinsames Vorgehen in einigen wichtigen Themen zu finden. Diese sind unter anderem die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für neue Siedlungen oder die Zusammenarbeit hinschlicht einer ökologischen, nachhaltigen Politik.

„Die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg gehört seit Jahren zu den dynamischsten Regionen in Deutschland und Europa. Mit dem Strategischen Gesamtrahmen wollen wir dafür sorgen, dass das auch in diesem Jahrzehnt so bleibt.“, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke. Man brauche nachhaltiges Wirtschaften, um die Natur zu schützen. „Die enge Verflechtung der beiden Länder wird sich absehbar – u.a. durch die digitale Transformation und den hohen Fachkräftebedarf – weiter erhöhen.“ Berlin und Brandenburg könnten diese Herausforderungen besser gemeinsam bestehen und hierbei voneinander profitieren. Es sei eine gemeinsame Strategie. „Brandenburg endet nicht am Berliner Autobahnring. Wir wollen die Ausstrahleffekte von Berlin für unser gesamtes Land nutzen und so den regionalen Zusammenhalt stärken.“, so Woidke weiter. (aak)