Landeshaushalt in Corona-Zeiten: Mehr als genug?
Die Corona-Krise beschert der Berliner Wirtschaft eine Talfahrt – ohne Aussicht auf ein Ende. Um die Talfahrt zu unterbrechen, nahm die rot-rot-grüne Landesregierung im Juni dieses Jahres Kredite zur Unterstützung der Wirtschaft auf. Diese und die erneute Steigerung der Kredithöhe im November kritisiert der Rechnungshof von Berlin.
Viel Geld ohne Angabe für die Verwendung
Eine solche Pandemie, wie die jetzige hat Deutschland und das Land Berlin so noch nicht erlebt. Die wirtschaftlichen Folgen sind noch nicht absehbar. Vor diesem Hintergrund hat die Koalition sechs Milliarden Euro für dieses Jahr und nochmal 600 Millionen Euro für das kommende Jahr zur Unterstützung des Landes beantragt. Das stößt nicht nur auf Beifall: Rechnungshofpräsidentin Karin Klingen kritisierte die fehlende Begründung für die Höhe des Kredits sowie die mangelnde Transparenz für den Zeitpunkt und Grund des Einsatzes des Geldes. Weitere Kritik übte sie auch an dem Tilgungsplan der Schulden. Dieser sei zu lang und stelle ein Risiko für den Landeshaushalt dar.
Der Rechnungshof ist mit seiner Kritik nicht allein
Auch Sibylle Meister, Sprecherin für Haushalt und Finanzen der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus, stimmte in die Kritik des Rechnungshofes ein. Die Höhe zeige, dass die derzeitige Landesregierung den Realitätsbezug verloren habe, so Meister. Sie forderte einen fokussierten Einsatz der Kreditsumme im Bereich der Digitalisierung, der Schulen, im Gesundheitssektor und für den Erhalt von Arbeitsplätzen. In Anbetracht, dass 1,2 Milliarden des beantragten Kredits nicht verplant seien, erwarte sie mehr Wahrheit und Klarheit im Vorgehen des Haushalts.
Ein Realitätscheck mit der Betriebswirtschaftslehre
In der Privatwirtschaft können Unternehmen Rückstellungen für in Zukunft absehbar eintretende Fälle bilden, um finanziell abgesichert zu sein. So ähnlich hat auch die Landesregierung mit dem unbegründeten Teil der Kreditsumme agiert. Der springende Punkt: Sie sind keine Privatwirtschaft. Als Landesregierung ist sie in der Pflicht Rechenschaft abzulegen und zu begründen – so auch die Kreditsumme und ihre Verwendung. (kk)