Hohe Kosten für Senats-Fahrdienst
Der Fahrdienst für die Mitglieder des Berliner Senats hat das Land seit 2023 bis einschließlich Juni 2026 rund 4,72 Millionen Euro gekostet. Das geht aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Finanzen auf eine schriftliche Anfrage des Linken-Abgeordneten Niklas Schenker hervor. Die Summe umfasst Ausgaben für Personal, Leasing sowie den Betrieb der Fahrzeuge.
Den größten Kostenanteil bilden die Personalausgaben. Für Fahrerinnen und Fahrer wurden im Zeitraum von 2023 bis Juni 2026 rund 3,70 Millionen Euro aufgewendet. Nach Angaben der Senatsverwaltung sind derzeit 13 Fahrkräfte für die Mitglieder des Senats im Einsatz. Für das Leasing der Fahrzeuge fielen Kosten von rund 721.000 Euro an. Weitere knapp 291.000 Euro entfielen auf Wartung, Reparaturen sowie Kraftstoff- und Energiekosten. Versicherungsbeiträge werden laut Senatsverwaltung nicht erhoben, da die Fahrzeuge über die Selbstversicherung des Landes abgesichert sind.
Derzeit verfügen der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) sowie neun Senatorinnen und Senatoren über einen Dienstwagen mit Fahrkraft. Wegner und Innensenatorin Iris Spranger (SPD) nutzen jeweils einen Audi A8 L Security. Die übrigen Senatsmitglieder werden in Elektrofahrzeugen der Modelle BMW i5, Audi A6 Sportback e-tron oder Audi Q6 e-tron gefahren. Nach Angaben der Senatsverwaltung können die Dienstwagen neben dienstlichen auch für private Fahrten genutzt werden. Der daraus entstehende geldwerte Vorteil wird nach der Ein-Prozent-Methode versteuert.
Wie viele Dienstfahrten oder Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle durchgeführt wurden, lässt sich den Angaben zufolge nicht beziffern. Entsprechende Detailaufzeichnungen werden nicht geführt. Im Durchschnitt legt jedes Dienstfahrzeug rund 30.000 Kilometer pro Jahr zurück. Für den Zeitraum von 2023 bis 2026 rechnet die Verwaltung bei insgesamt elf Fahrzeugen mit einer Gesamtfahrleistung von rund 1,32 Millionen Kilometern.
Zusätzlich entstanden zwischen 2023 und 2025 Taxikosten in Höhe von 32.000 Euro. Taxis werden nach Angaben der Senatsverwaltung unter anderem eingesetzt, wenn keine Fahrkraft zur Verfügung steht. Ausgaben, für die keine Erstattung beim Landesverwaltungsamt beantragt wurde, sind in der Auflistung nicht enthalten. (red)