Gutachten der Deutschen Wohnen wissenschaftlicher als der Mietspiegel 2015?
Die Berliner Gehag GmbH, Tochterfirma der Deutschen Wohnen, wollte eine Miete oberhalb des Mietspiegels und ging damit vor Gericht. Das Landesgericht entschied, dass die Mieterhöhung einer Zehlendorfer Wohnung mithilfe eines Gutachters durchgesetzt werden darf. Außerdem wurde der Mietspiegel zu einer nicht rechtsicheren Orientierung für die Preisgestaltung erklärt.
Berliner Mietspiegel ist angreifbar und nicht rechtssicher
Bei den letzten Versuchen etwas an der Gültigkeit des Mietspiegels zu ändern, blieb die Deutsche Wohnen erfolglos. Im neusten Fall korrigierte das Landgericht die Entscheidung der ersten Instanz jedoch und traf das Urteil zugunsten der Deutsche Wohnen. Der Mietspiegel von 2015 wurde vom Gericht für angreifbar und nicht rechtskräftig erklärt. Der Mietspiegel sei laut dem gerichtlich bestellten Sachverständigen nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden und stelle keine geeignete Schätzgrundlage dar.
Unsicherheit bei Mietern
Die Wohnungsgesellschaft darf die Miete einer Wohnung in der Argentinischen Allee 193 in Zehlendorf nun um 42,83 Euro erhöhen. Genehmigt wurde die Maßnahme vom Gericht aufgrund der Begründung eines Sachverständigen, der „nachvollziehbar geschildert hat, wie er zu seiner Bewertung aufgrund von Vergleichswohnungen aus dem Datenbestand der Deutsche Wohnen gelangt ist“.
Für Mietervertreter ist das eine schwere Niederlage und auch bei vielen anderen Beteiligten kommt Verwirrung auf. Reiner Wild, Chef des Berliner Mietervereins, kritisiert die Begründung des Gerichts. Er meint, ein Gutachten entspreche noch viel weniger den Ansprüchen wissenschaftlicher Grundsätze als ein Mietspiegel. Außerdem würde es eventuell andere Besitzer dazu animieren, ihre Mieten über dem Mietspiegel anzusetzen.
Auch der Vorsitzende von „Haus und Grund“ Wilmersdorf, Wolfgang Becker ist der Meinung, dass der Mietspiegel eine sinnvolle Orientierung und Sicherheit bei der Festlegung der Miethöhe sei. Ein Gutachten sei außerdem viel zu teuer.
Die Deutsche Wohnen fühlt sich durch das gerichtliche Sachverständigengutachten und die Entscheidung des Landgerichts in ihrer Auffassung bestätigt, dass „der Berliner Mietspiegel 2015 nicht unter Einhaltung wissenschaftlicher Regeln erstellt wurde und daher dem Anspruch eines qualifizierten Mietspiegels nicht entspricht.“ (tf)