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Grundsteuer: deutliche Senkung des Hebesatzes
Die Grundsteuerreform soll das Wohnen nicht verteuern | Freepik

Grundsteuer: deutliche Senkung des Hebesatzes

21. Juni 2024

Die für 2025 angekündigte bundesweite Grundsteuerreform soll die Wohnkosten in Berlin nicht verteuern. Ein entsprechendes Gesetz hat das Abgeordnetenhaus jetzt beschlossen. Vor allem soll damit der Hebesatz von 810 auf 470 Prozent gesenkt werden. Darüber hinaus wird die Steuermesszahl zugunsten bewohnter Grundstücke verändert, sodass sie im Vergleich zu gewerblich genutzten oder unbebauten Grundstücken nicht höher belastet werden.

Die Gesetzesänderungen sollen dazu beitragen, dass die BerlinerInnen künftig nicht mehr Grundsteuer zahlen müssen. Wo bisher sehr wenig Grundsteuer anfiel, kann sich der Steuerbetrag in Einzelfällen allerdings auch erhöhen. Im Durchschnitt soll die Steuerlast aber nicht zunehmen, so Finanzsenator Stefan Evers (CDU). Mit dem neuen Gesetz wird vor allem eine Prämisse umgesetzt: Wohnen darf nicht teurer werden. Das Gesetz enthält aber auch eine Härtefallregelung für diejenigen, die die erhöhte Grundsteuer nicht zahlen könnten.

Die Reform der Grundsteuer geschieht auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts, welches die alten Berechnungsgrundlagen 2018 für verfassungswidrig erklärt hat. Von 2025 an wird daher der aktuelle Wert von Immobilien und Grundstücken stärker als bisher berücksichtigt. In Berlin mussten rund 870.000 Grundstücks- und ImmobilieneigentümerInnen dazu zahlreiche Informationen liefern. (red)