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Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht – die Jahrhundertreform
Insbesondere Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) müssen überlegen, welche Konsequenzen sie aus dem MoPeG ziehen. | Foto: Photo by Headway on Unsplash

Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht – die Jahrhundertreform

13. Juli 2021

Lange Zeit war der Zugang zu Personengesellschaften wie GmbH & Co KGs streng reguliert. Dies wird sich nun ab 2024 durch die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), die am 25. Juni 2021 durch Bundesrat gebilligt wurde, ändern. Betroffen sind vor allem mittelständische Unternehmen, die häufig als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (OHG) oder Kommanditgesellschaft (KG) organisiert sind. Sie müssen überlegen, welche Konsequenzen sie aus dem MoPeG ziehen.

Die Karten werden neu gemischt

Die Reform, die ab dem 01. Januar 2024 gilt, betrifft insbesondere kleine- und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch Selbstständige und Unternehmer*innen und hat massive Auswirkungen im Personengesellschaftsrechts. Denn künftig sollen Personengesellschaften auch den freien Berufen wie Rechtsanwaltskanzleien, Arztpraxen und Architekturbüros, aber auch Start-ups offenstehen. Damit soll das Personengesellschaftsrecht mit Blick auf die geänderten Anforderungen an ein modernes Wirtschaftsleben reformieren werden.

In erster Linie geht es dabei um Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) bzw. deren Gesellschafter*innen. „Dem für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Grundform aller rechtsfähigen Personengesellschaften geregelten Recht, das in Teilen aus dem 19. Jahrhundert stammt, steht ab 2024 eine Jahrhundertreform bevor“, betont ETL Rechtsanwalt Dr. Uwe P. Schlegel die Tragweite der Modernisierung.

In aktuell 37 Fragen und Antworten widmen sich darum die ETL Rechtsanwälte Dr. Uwe P. Schlegel, Dr. Mario Hoffmann und Katrin Beyer den wichtigsten Aspekten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG). Sie klären unter anderem, was das Ziel des MoPeG ist, wen die Reform betrifft und was es mit dem sogenannten Gesellschaftsregister auf sich hat. Auch wenn die neue Gesetzeslage erst Anfang 2024 in Kraft tritt, sind schon jetzt umfassende und zeitintensive Vorarbeiten zu leisten, betonen die Rechtsexperten. (red)

Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts sind hier abrufbar.