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Erneute Verschärfung der Infektionsschutzverordnung
Mit der aktualisierten Infektionsschutzverordnung gelten nun auch verschärfte Regeln für geschlossene Gesellschaften in Gaststätten. | Foto: Pexels

Erneute Verschärfung der Infektionsschutzverordnung

02. September 2020

Der Berliner Senat hat gestern, auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Dilek Kalayci, die fünfte Änderung der Infektionsschutzverordnung beschlossen. Grund dafür sind die wieder zunehmenden Infektionszahlen von SARS-CoV-2 sowie das nicht Einhalten von Anstandsregeln und Hygienevorschriften auf Demonstrationen.

Auch Private Veranstaltungen betroffen

Die Änderungen sehen vor, dass nun auch bei privaten Feiern und Veranstaltungen, mit mehr als 50 Gästen, ein Schutz- und Hygienekonzept vorzulegen ist. Wichtig hierbei ist vor allem die Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung.

Bei Veranstaltungen im Freien und im Außenbereich von Gaststätten muss nun auch verpflichtend eine Anwesenheitsdokumentation stattfinden. Falschlangeben bei dieser werden mit einem Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro belegt. Man könne als Gast nicht „Mickey Maus oder irgendwas" in die Kontaktverfolgungsliste reinschreiben, erklärte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci gestern in der Pressekonferenz nach der Senatssitzung.

Die Reglungen für Gaststätten werden zudem nun auch auf geschlossene Gesellschaften in Gaststätten und für private Feierlichkeiten angemietete Räume ausgeweitet. Hier gilt ab sofort auch eine Mundschutzpflicht für Personal mit Gastkontakt und Gäste außerhalb ihres Sitzplatzes.

Rückschlag für Maskengegner

Bei Versammlungen unter freiem Himmel von mehr als 100 Personen gilt nun eine Mund- Nasenschutzpflicht. Diese Änderung ist vor allem eine Reaktion auf die nicht Einhaltung der Abstandregeln bei den Demonstrationen am vergangenen Wochenende. „Maskenpflicht auf Demonstrationen muss sein – zum Schutze aller, auch der Demonstrierenden. Freiheitsrechte und Schutzpflichten können und müssen zusammen funktionieren“, verkündeten Gesundheitssenatorin Kalayci und Innensenator Geisel am Freitag auf Twitter.

Die Neuerungen treten am Samstag, den 05.09.2020 in Kraft. (nm)

Weitere Angaben sowie den aktuellen Bußgeldkatalog gibt es auf https://www.berlin.de/corona/.