Die Fußgänger*innen in der Hauptstadt stärken
Wer als Fußgänger*in in der Stadt unterwegs ist, kann einige Überraschungen erleben. Mal ist der Bürgersteig sehr schmal, mal kommen einem Fahrradfahrer*innen oder E-Scooter-Fahrer*innen entgegen – teils mit hohen Geschwindigkeiten. Der Bürgersteig eigentlich vorgesehen für Fußgänger*innen wird durch andere Verkehrsteilnehmer*innen mit genutzt und zum Teil dadurch unsicherer. Um dem entgegenzuwirken, startet die Senatsverkehrsverwaltung und die Bezirke zehn Modellprojekte für den Fußverkehr.
Das Ziel der Projekte
Das Mobilitätsgesetz gibt die Maßgabe der Steigerung der Verkehrssicherheit, der Verbesserung der Barrierefreiheit und der Erhöhung der Aufenthaltsqualität vor. Diese sollen in allen finalisierten Planungen aller Vorhaben und innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden. Ein dringlicher Grund für die zeitnahe Umsetzung des Gesetzes ist, dass der Fußverkehr innerhalb des Umweltverbunds in Berlin den größten Anteil hat und mit keiner anderen Verkehrsform so viele Wege zurückgelegt werden.
Dazu Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Unser Mobilitätsgesetz setzt auch beim Fußverkehr deutschlandweit Maßstäbe. Die Bedingungen für Fußgänger*innen zu verbessern bedeutet, direkt in die Lebensqualität der Menschen zu investieren: Nahezu jede und jeder ist immer auch zu Fuß unterwegs. Wir werden daher mehr Platz, mehr Schutz, mehr Grün und mehr Möglichkeiten zu verweilen schaffen – überall in der Stadt.“
Die Projekte in den Bezirken
Die zehn festgelegten Modellprojekt zeigen, wo sich der Fußverkehr zeitnah verbessern soll. So wird nicht nur in Charlottenburg-Wilmersdorf die Grolmannstraße in eine Fußgängerzone, sondern auch die Bergmannstraße und der Bergmannkiez in Friedrichshain-Kreuzberg dahingehend umgewandelt. Im Osten der Stadt beispielsweise in Lichtenberg wird hingegen eine barrierefreie Kreuzungsgestaltung, ein barrierefreier Ausbau und eine Verbreiterung von Gehwegen angestrebt. Im Nachbarbezirk Marzahn-Hellersdorf sollen mehr als 20 Kilometer neuer Gehweg eingerichtet werden. Treptow-Köpenick gestaltet die Bölschestraße in einen fußverkehrsfreundlichen Ort, wohingegen Pankow als einziger Bezirk eine Klimastraße in der Hagenauer Straße erhält.
Schaut man Richtung Mitte wird dort der Kiezblock östlich der Potsdamer Straße („Flottwellkiez“) installiert, wo im Stadtquartier nur noch Fuß-, Rad- und der öffentlichen Nahverkehr Vorrang haben und Autos ausgeschlossen werden. Weiter südlich in Neukölln wird die Elbestraße in eine Fuß- und Radverkehrsvorrangstraße umgewandelt. Tempelhof-Schöneberg darf den Barbarossaplatz und Steglitz-Zehlendorf den Hermann-Ehlers-Platz umgestalten.
Die finanzielle und rechtliche Grundlage
Für all diese Vorhaben sind Ausgaben von insgesamt gut 24 Millionen Euro im Landeshaushalt vorgesehen. Basis für die Modellprojekte ist das Berliner Mobilitätsgesetz als rechtlich verbindliche Grundlage für die Förderung des Fußverkehrs. Den Abschnitt zum Fußverkehr – als Gesetz einmalig in Deutschland – hat das Berliner Abgeordnetenhaus im Februar 2021 beschlossen. Der Paragraf 58 Absatz drei des Berliner Mobilitätsgesetzes sieht vor, dass innerhalb von drei Jahren insgesamt zwölf Modellprojekte – in jedem Bezirk eines – zur Förderung des Fußverkehrs umgesetzt oder fertig geplant werden sollen.
Mit zehn Modellprojekten geht Berlin erstmal an den Start. Weitere müssten in den nächsten Jahren folgen. Wo sich dann noch was tut, wird man in der Stadt und insbesondere im Verkehr zu sehen bekommen. (kk)