Deutschlands erste Pflicht heißt Schutz seiner Bürger
Ein Kommentar von Frank Schmeichel, Verleger der BERLINboxx
Es gibt Situationen, in denen sich ein Staat entscheiden muss, welche Priorität er setzt. Deutschland befindet sich an einem solchen (Wende)Punkt. Die erste und wichtigste Pflicht unseres Staates ergibt sich unmittelbar aus dem Grundgesetz. Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 garantiert jedem Menschen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Aus Artikel 1 Absatz 1 – der Unantastbarkeit der Menschenwürde – hat das Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten die Schutzpflicht des Staates entwickelt: Der Staat muss Gefahren für Leib und Leben seiner Bürger wirksam begegnen.
Deshalb ist die Diskussion über islamistische Gefährder längst keine Debatte mehr über eine in weiten Teilen verfehlte Migrationspolitik. Sie ist eine Debatte über den Kern staatlicher Existenz. Wer friedlich in Deutschland lebt – unabhängig davon, ob Christ, Muslim, Jude, Atheist oder Angehöriger einer anderen Religionsgemeinschaft –, hat einen Anspruch darauf, ohne Angst vor Terror und extremistischer Gewalt leben zu können. Gerade die große Mehrheit der deutschen Muslime erwartet vom Staat konsequentes Vorgehen gegen islamistische Extremisten. Denn sie sind häufig selbst die ersten Opfer einer mörderischen Ideologie, die mit ihrer Religion nichts gemein hat.
Wenn Sicherheitsbehörden Menschen als erhebliche Gefahr einstufen, stellt sich zwangsläufig die Frage, weshalb diese Personen oftmals über Jahre hinweg weiterhin in Deutschland verbleiben. Natürlich kennt jeder Jurist die Gegenargumente: Das Aufenthaltsgesetz ermöglicht bereits heute Ausweisungen und in besonderen Fällen sogar Abschiebungsanordnungen gegenüber Personen, die eine besondere Gefahr für die Sicherheit unseres Landes darstellen. Gleichzeitig setzen Grundgesetz, Europäische Menschenrechtskonvention sowie Genfer Flüchtlingskonvention enge Grenzen. So darf der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit – selbst bei Mitgliedern einer Terrormiliz – nicht zur Staatenlosigkeit führen. Auch darf niemand, Gefährder mit doppelter Staatsangehörigkeit eingeschlossen, in einen Staat abgeschoben werden, in dem ihm Folter, unmenschliche Behandlung oder der Tod drohen. Diese rechtsstaatlichen Garantien gehören zum Fundament unserer Demokratie.
Die entscheidende Frage lautet jedoch: Sind die bestehenden gesetzlichen Instrumente angesichts der heutigen Gefährdungslage noch ausreichend? Meine Antwort lautet: Nein. Deutschland braucht keine weitere jahrelange Expertenkommission. Deutschland braucht jetzt mutiges und entschlossenes politisches Handeln. Der Bundestag sollte noch in diesem Jahr ein Sicherheitsbeschleunigungsgesetz beschließen. Ziel muss es sein, alle rechtlichen Möglichkeiten konsequent auszuschöpfen und das Strafrecht ggf. nachzuschärfen. Dazu gehören insbesondere:
- bundesweit einheitlicher Einsatz der elektronischen Fußfessel auch zur präventiven Gefahrenabwehr
- eine bundesweite zentrale Zuständigkeit für Gefährderfälle
- Verfahren gegen Gefährder mit höchster Priorität
- verbindliche Fristen für Behörden und Gerichte
- Ausweitung bestehender und Abschluss neuer Rücknahmeabkommen mit Herkunftsstaaten
Darüber hinaus sollte die Bundesregierung eine ständige Nationale Taskforce Gefährder einrichten. Innenministerium, Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ausländerbehörden sowie die Länder müssen dort täglich gemeinsam entscheiden und Hindernisse unmittelbar beseitigen. Islamistische Gefährder halten sich weder an föderale Zuständigkeiten noch Ländergrenzen. Ebenso sollte ein Sonderbeauftragter der Bundesregierung eingesetzt werden, dessen ausschließliche Aufgabe darin besteht, Rückführungen besonders gefährlicher Personen zu koordinieren und diplomatische Blockaden aufzulösen.
Falls sich im parlamentarischen Verfahren herausstellt, dass das geltende Recht notwendige Maßnahmen verhindert, darf dies kein Grund sein, tatenlos zuzusehen. Dann muss der Gesetzgeber die Initiative zur Änderung dieser Regelungen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene ergreifen.
Außergewöhnliche Gefahrenlagen verlangen außergewöhnliche politische Antworten. Wer als erhebliche Gefahr für Leib und Leben anderer eingestuft wird, darf nicht zum Sinnbild eines Staates werden, der seine eigenen Entscheidungen nicht mehr durchsetzen kann. Der Rechtsstaat beweist seine Stärke nicht dadurch, dass er Probleme endlos verwaltet. Er beweist sie dadurch, dass er Freiheit schützt. Die überwältigende Mehrheit der Menschen in Deutschland lebt friedlich, arbeitet, gründet Familien und möchte einfach sicher leben. Diese Menschen haben einen Anspruch darauf, dass ihre Sicherheit oberste Priorität besitzt. Der Staat schuldet seinen Bürgerinnen und Bürgern wirksamen Schutz. Und genau daran wird sich die Politik messen lassen müssen – auch und gerade im Hinblick auf die anstehenden Wahlen.