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Der Mietendeckel geht in die nächste Phase – Die Rettung für den Berliner Wohnungsmarkt?
Der Mietendeckel geht ab dem 23. November in die 2. Phase | Foto: Nasta Faley via Pixabay

Der Mietendeckel geht in die nächste Phase – Die Rettung für den Berliner Wohnungsmarkt?

19. November 2020

Berlins Bevölkerung wächst und bezahlbare Mietwohnungen in der Hauptstadt bleiben knapp. Ab dem 23. November wird die zweite Stufe des Berliner Mietendeckels eingeführt. Für Wohnungen, die vor 2014 gebaut wurden, darf die Miete erst einmal nicht weiter erhöht werden.

Mitabsenkungen bei überhöhter Miete

Am 23. Februar diesen Jahres trat in Berlin der sogenannte „Mietendeckel“ in Kraft. Ziel ist es, die Höhe von Mieten zu begrenzen und somit den angespannten Wohnungsmarkt zu beruhigen. Das Gesetz besagt, dass die Miethöhe die am 18. Juni 2019 fällig war, für 5 Jahre „eingefroren“ wird und somit nicht weiter steigen darf.

Mieter dürfen sich freuen: Mit der zweiten Phase, die ab dem 23. November gilt, haben schon bald viele das Recht, sogar weniger Miete zu zahlen. Vermieter sind ab diesem Tag verpflichtet, Mieten in laufenden Verträgen zu senken, sofern die im Mietendeckel-Gesetz definierten Obergrenzen um mehr als 20 Prozent überschritten werden.

Die Grenze für eine solche über­höhte Miete liegt zwischen 4,37 Euro Miete je Quadrat­meter für bis 1918 erbaute Wohnungen ohne Bad und Sammelhei­zung in einfacher Lage und 13,85 Euro Miete je Quadrat­meter für 2003 bis 2013 fertiggestellte Wohnungen mit guter Ausstattung und Lage.

Einbruch bei Wohnungsbaugesellschaften

Doch nicht nur private Vermieter, sondern auch private und landeseigene Wohnungsbaugesellschaften sind verpflichtet, die Mieten gegebenenfalls zu senken.

Das Baugewerbe in Berlin und Brandenburg ist vergleichsweise zu anderen Branchen nicht so stark von der Corona-Krise betroffen. Dennoch werden deutliche Auftragsnachlässe registriert, besonders bei Sanierungs- oder Modernisierungsarbeiten. Laut einer Befragung der „Fachgemeinschaft Bau“ ist dieser deutliche Einbruch auf die Corona Pandemie sowie auf dem Mietendeckel zurückzuführen.

Kritik von der IHK: Berlin braucht bezahlbaren Wohnraum – keine Experimente

Der Mietendeckel bleibt ein sehr umstrittenes Thema. Vor allem Vermieter bezeichnen das vom Senat beschlossene Gesetz als unverhältnismäßigen Eingriff in ihr Eigentum. Seitens der IHK ist auch Kritik vorhanden: „Der Mietendeckel war, ist und bleibt die falsche Antwort auf die Frage, wie man mehr bezahlbaren Wohnraum in Berlin schaffen kann. Und die Frage muss erlaubt sein, ob es sich Berlin leisten kann, aktuell 65 Mitarbeiter allein für die Bearbeitung etwaiger Mietendeckel-Beschwerden abzustellen oder ob diese Mitarbeiter an anderer Stelle nicht erheblich sinnstiftender und zielführender hätten eingesetzt werden können“, so Beatrice Kramm, IHK-Präsidentin. Laut Kramm sei das Verfahren des Mietendeckels ungerecht. Besonders hart betroffen seien diejenigen, welche sich zur Altersvorsorge eine Immobilie gekauft haben. Viele finanzieren sich auf diesem Wege durch Mieteinnahmen und werden durch die erzwungenen Senkungen teilweise in eine finanzielle Notlage geraten. (mp)