Bund schützt Mieter bei Zahlungsunfähigkeit
Ein Ende der Corona-Krise ist noch lange nicht in Sicht und viele Bürger wissen schon jetzt nicht, wie sie ihre Miete zahlen sollen. Am Wochenende erarbeitete der Bund ein Gesetz, welches zahlungsunfähige Mieter vor dem Wohnungsverlust schützt, wenn die Leistungslücke nachweislich durch das Virus entsteht.
Mieter können, wenn notwendig, auch nachzahlen
Die Krise spitzt sich weiter zu. Die Regierung beschloss am Wochenende, alle nicht lebensdienlichen Geschäfte zu schließen und setzte ein bundesweites Kontaktverbot durch. Wie groß die wirtschaftlichen Verluste werden, weiß aktuell niemand und mit der Ungewissheit kommt die Angst. Denn viele Bürger fürchten nicht nur um ihre Gesundheit, sondern sehen ihre gesamte Existenz bedroht.
Durch ein neues Gesetz möchte der Staat zu mindestens eine Sorge ihrer Staatsangehörigen lindern: Kann jemand zurzeit die Miete für seine Wohnung nicht zahlen, darf der Vermieter den Vertrag nicht kündigen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Corona-Epidemie nachweislich der Grund für das Zahlungsunvermögen ist. Zudem ist der Mieter angewiesen Unterstützung in Form von Wohngeld beim Staat zu beantragen. Damit die wirtschaftlichen Bürden nicht auf den Vermieter abgewälzt werden, verabschiedete die Regierung eine weitere Regelung. So darf auch ein Kreditinstitut seinen Vertrag nicht auflösen, wenn ein Vermieter seinen Darlehn nicht zahlen kann. Allerdings handelt es bei den Regelungen für Vermieter und Mieter nicht um Erlässe, sondern lediglich um Aufschübe der Zahlungen. Die Ausnahmeregelungen gelten vorübergehend für drei Monate ab dem 01. April. Ob eine Verlängerung notwendig ist, bleibt abzuwarten.
Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen BFW zeigt sich zufrieden mit dem heutigen Ergebnis. „Auf der Grundlage der Kabinettsbeschlüsse können wir den betroffenen Mietern zielgenau zu helfen, ohne das wirtschaftliche Risiko allein auf den Vermieter zu übertragen und eine wirtschaftliche Kettenreaktion auszulösen. Auch den Mieter geben die Beschlüsse die notwendige Orientierung, wie und wo sie bei Einkommensausfällen, die sich auf die Mietzahlung auswirken, vorgehen müssen“, resümierte Andreas Ibel, Präsident der BFW. „Der Kabinettsbeschluss bietet mit diesem ersten Schritt gute rechtliche Voraussetzungen für Mieter und Vermieter, die Krise zu schultern. Um die wirtschaftlichen Folgen für die Unternehmen müssen sich jetzt in enger Abstimmung die Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen kümmern!“
Berliner Senat rettet seine Unternehmen vor der Insolvenz
Berlin hat in den vergangenen Tagen bereits viel getan, um seine Bewohner vor einem wirtschaftlichen Ruin zu bewahren. Neben einer Soforthilfe für Clubs, Bars und Restaurants unterstützt der Senat auch Solokünstler und Freiberufler durch monetäre Hilfsmittel. (aak)