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Berliner Senat setzt sich gegen Identitätsdiebstahl ein
Berliner Senat setzt sich verstärkt gegen Identitätsdiebstahl ein | Foto: geralt via pixabay

Berliner Senat setzt sich gegen Identitätsdiebstahl ein

03. Juli 2019

Der Berliner Senat will sich künftig mehr gegen Identitätsdiebstahl einsetzten. Auf Vorlage des Justizsenators Dr. Dirk Behrendt (Bündnis 90/ Die Grünen) hat der Senat am vergangenen Dienstag eine Bundesinitiative zur Bekämpfung des Identitätsdiebstahls beschlossen. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, neue gesetzliche Regelungen zur stärkeren Bekämpfung dieser Form von kriminellen Machenschaften zu prüfen. Der Anlass ist die zuletzt starke Zunahme von Identitätsdiebstählen im Internet.

Berliner Senat: Identitätsdiebstahl vor allem im Internet

Senator Behrendt äußerte sich dazu: „Identitätsdiebstahl spielt vor allem im Versandwarenhandel eine große Rolle. Es werden auf fremden Namen Waren bestellt, aber nicht bezahlt. Im Ergebnis sehen sich unbescholtene Bürgerinnen und Bürger mit Inkassoforderungen und Schufa-Einträgen konfrontiert. Diesem kriminellen Handeln muss ein Riegel vorgeschoben werden.“

Ziel der Bundesratsinitiative ist es, bei Unternehmen mehr Transparenz zu schaffen, welche die Bonitätsprüfung vornehmen. Dazu zählt unter anderem die SCHUFA Holding AG. Denn bisher verantwortet ein Warenhaus, das Waren auf Rechnung verzeichnet, die Einhaltung der Zahlung nicht selbst. Bei Nichtzahlung gibt es die Forderungen in der Regel an ein Inkassounternehmen ab. Dieses ermittelt dann die Adresse des vermeintlichen Schuldners. Parallel zur Mahnung wird dann meist schon eine Meldung an die SCHUFA versendet. Wenn Unternhemen oder Verbraucher Einsicht in ihre Daten bei der SCHUFA erhalten wollen, müssen sie in der Regel ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen.

67,7 Prozent der Betrugsfälle im Internet

Allein in Berlin sind im vergangenen Jahr 30.009 Fälle von Waren- und Warenkreditbetrug registriert worden. 67,7 Prozent der Betrugsfälle fanden im Internet statt. Opfer von Identitätsmissbrauch sind unter anderen auch 40 Parlamentarier. Neben Mahnverfahren drohen Eintragungen bei der SCHUFA, die man ohne Anwalt meist nicht mehr löschen kann. (lb)