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Berliner Senat hebt Masken- und Abstandspflicht bei 2G-Regelung auf
| Foto: ©Robert Kneschke/Adobe Stock

Berliner Senat hebt Masken- und Abstandspflicht bei 2G-Regelung auf

06. Oktober 2021

Geimpfte Personen erhalten in vielen Bundesländern immer mehr Freiheiten zurück. Das gilt auch in Berlin. Der Senat erlaubt in Bereichen mit 2G-Regelung den Verzicht auf Masken und Abstand.

Berliner Senat beschließt weitere Lockerungen

Am Dienstag hat der Berliner Senat beschlossen, dass die Masken- und Abstandspflicht bei ausschließlich für Geimpfte und Genesene (2G) offenstehenden Veranstaltungen entfällt. Zur Begründung des Wechsels zu 2G brachte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) den Schutz ungeimpfter Menschen vor. Man wisse, dass auch Geimpfte das Coronavirus in sich tragen und weiterverbreiten können. Ebenso reagiere man mit den Maßnahmen darauf, dass bei einer Mischung von Ungeimpften und Geimpften – etwa bei Indoor-Veranstaltungen – ein deutlich erhöhtes Infektionsrisiko bestehe.

Aus diesem Grund verzichte man bei 2G-Veranstaltungen darauf, Ausnahmen für Kinder und Menschen zu machen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Dabei handele es sich zwar um eine strenge Regelung, aber wenn man Ausnahmen für all diese Menschen mache, könne man gleich bei 3G bleiben, so die Gesundheitssenatorin. Aus infektiologischer Sicht sei eine 2G-Regel nur dann sinnvoll, wenn sie auch konsequent umgesetzt wird.

Keine 2G-Regel im Einzelhandel

Gemäß Senatsbeschluss sind 2G-Veranstaltungen in folgenden Bereichen möglich: Gastronomie, Freizeitveranstaltungen, Großveranstaltungen, private Feiern, touristische Angebote, Saunen, Zoos, Spielhallen und körpernahe Dienstleistungen. Vor allem in der Veranstaltungsbranche freut man sich über den Vorstoß. So erklärt etwa der Geschäftsführer von edelmat. Veranstaltungstechnik Daniel Schaefers: „Die letzten zwei Jahre sind für Veranstaltungstechniker in Berlin und bundesweit mit beispiellosen Einschnitten einhergegangen. Wir hoffen, dass weitere angemessene Lockerungen seitens der Politik zeitnah wieder zur Normalität führen und die Veranstaltungswirtschaft wieder uneingeschränkt ihre Leistungen anbieten kann.“

Im Einzelhandel wird es keine 2G-Regelung geben, so Kalayci. Dasselbe gelte für Gottesdienste und auf gesetzlicher Grundlage durchgeführte Veranstaltungen wie Wahlen, Betriebs- und Parteiversammlungen.

Zahlreiche Bundesländer setzen auf 2G-Regelungen

Ebenso wurden am Dienstag in Niedersachsen 2G-Optionen für bestimmte Branchen eingeführt. Dasselbe gilt für Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt. In Rheinland-Pfalz wurde die Corona-Verordnung bereits entsprechend angepasst. In Baden-Württemberg ist ein Inkrafttreten der 2G-Regelung geplant, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen einen vorab bestimmten Schwellenwert überschreitet. In Hamburg haben Gastronomen und Veranstalter bereits seit Längerem die Entscheidungsfreiheit, ob sie die 2G- oder 3G-Regel anwenden.

Mit der Umsetzung der 2G-Regelung verbinde man auch die Hoffnung, dass mehr Menschen sich für eine Impfung entscheiden, so Kalayci. „Bei den 3G-Regelungen gibt es das Missverständnis in der Gesellschaft, dass Testen genauso sicher sei wie Impfen. Das ist aber nicht der Fall.“

Durch das Testen seien erste Freiheiten ermöglicht worden, inzwischen sei aber ein ausreichend großes Impfangebot verfügbar. Deshalb vertritt der Senat die Erwartungshaltung, dass das Impfangebot im Interesse einer größeren Sicherheit auch in Anspruch genommen wird.(red)