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Berliner können ihre Miethöhe nun selbst überprüfen
Die eigene Miethöhe überprüfen. Das ist in Berlin nun möglich. | Foto: form PxHere

Berliner können ihre Miethöhe nun selbst überprüfen

16. November 2020

Berlin galt seit jeher als Stadt mit günstigen Mieten. Immer mehr Menschen zogen in die Metropole. Heute ist der Wohnraum knapp und mit steigenden Investitionen in Wohngebäude durch Investoren steigen auch die Mieten. Um diese Entwicklung zu stoppen, ist das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Februar dieses Jahres in Kraft getreten.

Nun können Vermieter und Mieter sich zum Mietendeckel auf der Webseite des Senats über die rechtlichen Grundlagen informieren sowie ihre eigentliche Miete errechnen.

Endlich Licht ins Dunkel für Berliner Vermieter und Mieter

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat mit Eintreten der zweiten Stufe des Gesetzes zur Mietenbegrenzung am 23. November nun offizielle Informationen zur gesetzlichen Regelung und einen Mietendeckelrechner auf der eigenen Webseite veröffentlicht. Damit kann nun jeder Vermieter oder Mieter prüfen, ob die Miete im Normbereich oder über der zulässigen Mietobergrenze liegt. Bei mehr als 20 Prozent über der Mietobergrenze ist eine Herabsenkung der Miete erforderlich.

Bisher: Unkenntnis und Desinformation

Nach einer langen politischen Diskussion über den Mietendeckel, trat das Gesetz Anfang 2020 in Kraft und eine Erleichterung für den Mietmarkt in der Stadt wurde über die nächsten fünf Jahre prognostiziert. Dann kam die Ratlosigkeit der Mieter wie nun vorzugehen ist, um die Miete senken zu können. Der Erfolg verpuffte noch vor seinem Eintreten.

Ein Mietendeckel mit Falltür

Da nun die Möglichkeit besteht sich zu informieren, stellt sich die Frage, ob man als Mieter die überhöhte Miete beim Vermieter anzeigt, wenn dieser die nicht bereits selbst herabgesenkt hat. Denn der Mietendeckel hat einen Haken: Das Bundesverfassungsgericht wird zu dessen Rechtskräftigkeit Mitte des kommenden Jahres ein Urteil treffen. Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen rät den Mietern das Geld, das sie durch die herabgesenkte Miete eingespart haben, bei Seite zu legen. Denn bei einem ablehnenden Urteil des Gerichts müssen die Mieter die Miet-Differenz der letzten Monate an den Vermieter zurückzahlen. Da können wir nur hoffen, dass diese Falltür zu keiner wird. (kk)